Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
04.03.2014: Erste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom 27.02.2014 folgende Erste Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer Jugendvertretung vom 21.06.2012 beschlossen:

Artikel I

§ 1 Aufgaben und Rechte der Jugendvertretung

§ 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

2. Die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport, hören die Jugendvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Dies geschieht in der Weise, dass die Jugendvertretung entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt, oder dass Mitglieder der Jugendvertretung sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern.

Die Jugendvertretung benennt bei Bedarf Vertreter/Vertreterinnen, die an öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen können. Nach vorheriger Abstimmung mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden können sie sich zu relevanten Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, äußern.

Die Jugendvertretung hat darüber hinausgehend ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung bzw. ihren Ausschüssen in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Vorschläge werden schriftlich bei dem Magistrat eingereicht. Dieser gibt die Vorschläge an die entsprechenden Gremien weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig sind. Entscheidungen über die Vorschläge fallen in angemessener Frist. Der Magistrat teilt die Entscheidung der Jugendvertretung schriftlich mit.

§ 2 Zusammensetzung und Wahlverfahren

§ 2 Nr. 1 und Nr. 2 erhalten folgende Fassung:

1. Die Jugendvertretung wird in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung besteht aus 11, mindestens jedoch aus 5 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 1. Dezember. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf. Sie müssen mindestens 10 und dürfen höchstens 18 Jahre alt sein.

2. Die zu wählenden Mitglieder müssen am Tag der Wahl mindestens 13 Jahre alt sein und dürfen das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 

§ 3 Sitzungen, Geschäftsführung

§ 3 Nr. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

1. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach der Wahl der Jugendvertretung im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus ihrer Mitte. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens einer/einem Beisitzer/in. Die Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere Ordnung geben und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen. Sie hat das Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen sowie weitere Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.

Die Jugendvertretung und ihre Arbeitskreise - soweit sie bestehen - tagen in einer Jugendeinrichtung der Stadt. Die Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und Tagesordnung werden rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Die Jugendvertretung tagt in der Regel monatlich, jedoch höchstens 10 Mal im Jahr.

Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder der Jugendvertretung, die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen Dezernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-Adresse vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen.

2. Die Jugendvertretung wird von der Jugendpflege der Stadt Friedrichsdorf betreut. Für die Geschäftsstelle wird ein/eine verantwortliche/r Mitarbeiter/in der Jugendpflege benannt.

Ein eigener Internetauftritt der Jugendvertretung wird unter dem Friedrichsdorfer Jugendportal www.jucount.de eingerichtet. Die Mitglieder der Jugendvertretung werden für die Bearbeitung ihrer Seite für diese Rubrik freigeschaltet. Weiterhin soll eine Seite in Sozialen Netzwerken erstellt werden.

Für die Erreichbarkeit der Jugendvertretung wird eine allgemeine E-Mail-Adresse (jugendvertretung@friedrichsdorf.de) angelegt.

Artikel II

§ 9 Inkrafttreten

Diese Erste Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung und der Ersten Änderung der Geschäftsordnung.

Friedrichsdorf, 28. Februar 2014

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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