Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
17.07.2015: des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen

Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt wird vom 13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015 (ausgedehnte Zeit wegen der hessischen Sommerferien) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt  www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Lärmaktionsplan kann dann auch über den Link
www.laermaktionsplan.hessen.de aufgerufen werden. Der Entwurf wird während dieser Frist darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 3.03

Regierungspräsidium Darmstadt                     Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung IV Frankfurt                                    Abteilung IV Wiesbaden
Gutleutstr. 114                                                 Lessingstr. 16 - 18
60327 Frankfurt/Main                                     65189 Wiesbaden
Raum 7.6.13                                                  Raum 122

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum
27. September 2015, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars unter www.rp-darmstadt.hessen.de bzw. www.laermaktionsplan.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt.

Darmstadt, 13. Juli 2015
Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1 – 93d 08/14 – 1

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