Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
23.12.2017: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 507-II “Gewerbepark“

Newsbild: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.  507-II “Gewerbepark“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 29.11.2017 den im zweistufigen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 507-II „Gewerbepark“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den ortsüblichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Hessische Bauordnung (HBO) sowie mit Festsetzungen nach Hessischem Wassergesetz (HWG) gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 37 Abs. 4 HWG als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flurstücke in der Gemarkung Burgholzhausen, Flur 5 sowie in der Gemarkung Seulberg, Flur 51, und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Gewerbeparks Friedrichsdorf geschaffen. Dazu zählt auch die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das vorhandene städtische Verkehrsnetz. Die Färberstraße wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um die notwendigen Umbaumaßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten. Das im Plangebiet vorhandene Umspannwerk wird als Fläche für die Versorgung bestandssichernd überplant. Im Übrigen ist das Ziel des Bebauungsplanes die Ausweisung eines Gewerbegebiets i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der zugehörigen Verkehrs-, Wasser- und Grünflächen.

Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 305, während den Dienststunden der Stadtverwaltung

montags         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags   von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ergänzend werden die o.g. Unterlagen unter www.friedrichsdorf.de ins Internet gestellt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan Nr. 507-II „Gewerbepark“, in Kraft.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):

Geltungsbereich B-Plan 507 II


Friedrichsdorf, den 21.12.2017

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

Anlagen des Bebauungsplanes zum Download >>>

AN507-II Gewerbepark – 01 Bebauungsplan 2017 (963 KB)
AN507-II Gewerbepark – 02 Begründung 2017 (4 MB)
AN507-II Gewerbepark – 03 Umweltbericht 2016 (2.9 MB)
AN507-II Gewerbepark – 04 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (244.4 KB)
AN507-II Gewerbepark - Geltungsbereich (61.7 KB)

 

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