Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
31.05.2021: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Infolge schriftlichem Mandatsverzicht (Wahl und am 21.06.2021 anstehende Amtseinführung zur
ehrenamtlichen Stadträtin/zum ehrenamtlichen Stadtrat) sind aus der Stadtverordnetenversamm-
lung der Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:
 
1. Frau Ingrid Schunk (Bündnis 90/Die Grünen)
2. Herr Dietmar Steiner (CDU)
3. Frau Evelyn Haindl-Mehlhorn (FDP)
 
Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rücken als nächste noch nicht beru-
fene Bewerberin/als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach:
 
1. vom Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen für die Stadtverordnetenversammlung
    Frau Sylvia Reinisch 
 
2. vom Wahlvorschlag der CDU für die Stadtverordnetenversammlung
    Frau Stephanie Betz 
 
3. vom Wahlvorschlag der FDP für die Stadtverordnetenversammlung
    Frau Ruth-Hübner-Gerling
 
Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
 
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Hugenottenstr. 55,
61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 
 
Friedrichsdorf, 27.05.2021
 
Gemeindewahlleiterin
 
 
 
Wambach

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