Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
21.09.2017: Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf

Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2017 folgender Beschluss gefasst:

I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2016 wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in der Summe aller Betriebszweige 15.251.122,12 Euro.

Das Jahresergebnis für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 beläuft sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung auf -462.007,86 Euro und gliedert sich in die einzelnen Betriebszweige wie folgt auf:

Wasserversorgung      138.576,58 Euro
Verkehrsbetrieb           -609.614,81 Euro
Bau- und Betriebshof       6.327,33 Euro
Stromerzeugung              2.703,04 Euro

Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

II.  Ergebnisverwendung

Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 138.576,58 Euro wird in die Rücklagen eingestellt.

Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -609.614,81 Euro wird durch die Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt.

Der Jahresgewinn im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von 6.327,33 Euro wird nach Verrechnung des Verlustvortrages in Höhe von 5.140,47 Euro mit einem Betrag in Höhe von 1.186,86 Euro in die Rücklagen eingestellt.

Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 2.703,04 Euro wird in die Rücklagen eingestellt.

III. Prüfungsbericht

Der Bericht der Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Friedrichsdorf, den 18.09.2017

Horst Burghardt
Bürgermeister


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf, Friedrichsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes Hess i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Eschborn, den 7. Juni 2017

                                      Rödl & Partner GmbH
                              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                  Steuerberatungsgesellschaft

 gez. Giebermann                                                    gez. Hiller
 Wirtschaftsprüfer                                                      Wirtschaftsprüfer“

 

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016 liegen zur Einsicht in der Zeit vom 21. September 2017 bis einschließlich 29. September 2017 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

Montag bis Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag  13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                 13.30 - 18.00 Uhr


Friedrichsdorf, den 18.09.2017

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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