Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
20.06.2015: Bekanntmachung über die Neuvergabe der Stromkonzessionen im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG („2. Bekanntmachung“)

Die Stadt Friedrichsdorf gibt bekannt, dass sie am 25.09.2014 den Abschluss neuer Stromkonzessionsverträge mit der Süwag Energie AG für das Gebiet der Ortsteile Friedrichsdorf, Seulberg, Köppern und des westlich der BAB 5 gelegenen Teils des Ortsteils Burgholzhausen sowie für das Gebiet des Ortsteils Burgholzhausen (östlich der BAB 5) der Stadt Friedrichsdorf beschlossen hat.

Das Auslaufen des bisherigen Stromkonzessionsvertrages mit der Süwag Energie AG für das Gebiet der Ortsteile Friedrichsdorf, Seulberg, Köppern und des westlich der BAB 5 gelegenen Teils des Ortsteils Burgholzhausen zum 31.12.2010 hatte die Stadt Friedrichsdorf am 23.04.2008 im Bundesanzeiger gemäß den Vorgaben des § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG öffentlich bekanntgemacht. In diesem Verfahren hatte nur die Süwag Energie AG ein verbindliches Angebot abgegeben, so dass keine Auswahlentscheidung zu treffen war.

Die öffentliche Bekanntmachung des Auslaufens des Stromkonzessionsvertrages mit der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG für das Gebiet des Ortsteils Burgholzhausen (östlich der BAB A5) zum 14.12.2012 erfolgte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 22.09.2010 im elektronischen Bundesanzeiger. In diesem Verfahren hatten mehrere Unternehmen form- und fristgerecht verbindliche Angebote abgegeben. Diese Angebote wurden anhand der zuvor durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2014 festgelegten und den Bewerbern mitgeteilten, gewichteten Auswahlkriterien ausgewertet.

Im Ergebnis ist das Angebot der Süwag Energie AG für die Stromkonzession im Gebiet des Ortsteils Burgholzhausen (östlich der BAB A5) besser als die übrigen verbindlichen Angebote bewertet worden. Ausschlaggebend waren insbesondere die Vorzüge des Angebots der Süwag Energie AG hinsichtlich der Kriterien der Gruppe A zur „Erreichung der Ziele des § 1 EnWG“.

So schnitt das Angebot der Süwag Energie AG im Hinblick auf die „Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes und die Qualität des Netzes“ (Gruppe A, Untergruppe I) am besten ab. Überzeugend waren insofern insbesondere die dargestellte personelle und technische Leistungsfähigkeit, die im Vergleich höchste Verbindlichkeit hinsichtlich geplanter und zugesicherter Investitionen in das Netz sowie die vertragliche Gewährleistung niedriger Ausfallzeiten und die eingeräumten Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt zur Einhaltung der vertraglichen Zusagen zu diesem Kriterium.

Auch hinsichtlich der „Preisgünstigkeit des Netzbetriebes“ (Gruppe A, Untergruppe II) war das Angebot der Süwag Energie AG am besten zu bewerten. Insbesondere bot es im Vergleich zu den anderen Angeboten die günstigsten Netzentgelte für Gewerbe- und Industriekunden, günstige Netznutzungsentgelte für Haushaltskunden sowie die günstigsten Baukostenzuschüsse für alle Netznutzer.

Hinsichtlich der „Verbraucherfreundlichkeit“ (Gruppe A, Untergruppe III) überzeugte das Angebot der Süwag Energie AG insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden, niedrigen Reaktionszeiten bei Störungen sowie der weitgehenden, konkreten vertraglichen Zusicherungen für einen verbraucherfreundlichen Netzbetrieb.

Auch das Auswahlkriterium „Umweltverträglichkeit und den netzbezogenen Beitrag zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (Gruppe A, Untergruppe IV) erfüllte das Angebot der Süwag Energie AG am besten aufgrund der überzeugenden und konkreten Angebote zur Koordinierung und Steuerung von Elektrizitätserzeugung und -verbrauch, zur Verwendung umweltschonender Materialien und Entsorgung umweltschädlicher Stoffe, zur Schonung von Bäumen bei Bauarbeiten sowie zur Erdverkabelung.

Schließlich schnitt das Angebot der Süwag Energie AG auch hinsichtlich des Auswahlkriteriums „Effizienz des Netzbetriebes“ (Gruppe A, Untergruppe V) aufgrund der sehr guten Kosteneffizienz und dem hohen Konkretisierungsgrad am besten ab.

Das Angebot der Süwag Energie AG umfasst auch einen kommunalfreundlichen Konzessionsvertrag, mit dem u.a. die Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe vereinbart wird. Über die Angebote der übrigen Bieter hinaus, bot die Süwag Energie AG der Stadt ferner die Gründung zweier Gremien, zur Information der Stadt Friedrichsdorf und Diskussion über die Netzentwicklung einerseits sowie zur Bürgerbeteiligung andererseits, an.

Friedrichsdorf, den 12.06.2015

Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf (Taunus)


Horst Burghardt
Bürgermeister

nach oben

Zurück