Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
11.05.2019: Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament

                                                            Wahlbekanntmachung

1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

                                                  Wahl zum Europäischen Parlament
    statt.
                                                  Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:

    Wahlbezirk  1 Rathaus Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55
    Wahlbezirk  2 Grundschule, Hoher Weg 28 (Werkstattraum)
    Wahlbezirk  3 Grundschule, Hoher Weg 28
    Wahlbezirk  4 Kita, Krokusweg 30
    Wahlbezirk  5 Grundschule, Dreieichstraße 24
    Wahlbezirk  6 Forum Friedrichsdorf, Dreieichstraße 22
    Wahlbezirk  7 Kath. Gemeindezentrum, Dürerweg 1
    Wahlbezirk  8 Kita Teichmühle, Teichmühlenweg 19
    Wahlbezirk  9 Kinderhaus, Peter-Geibel-Straße 13
    Wahlbezirk 10 Kita, Rodheimer Straße 22
    Wahlbezirk 11 Alte Schule, Herrenhofstraße 1
    Wahlbezirk 12 Alte Schule, Herrenhofstraße 1 (Gymnastikraum)
    Wahlbezirk 13 Grundschule, Landwehrstraße 6
    Wahlbezirk 14 Grundschule, Landwehrstraße 6 (Betreuungszentrum)
    Wahlbezirk 15 Kinderhaus, Marc-Aurel-Ring 42

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
    23. April bis 4. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
    angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
    16:00 Uhr in der TSG-Sporthalle, Hugenottenstraße 58, 61381 Friedrichsdorf,
    zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
    Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis -
    Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums
    einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jeder Wähler hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei 
    und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung
    und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge
    und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die
    Kennzeichnung.
 
    Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

          dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz
          oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem
    besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
    Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt
    werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
    Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
    soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien
    Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,

      a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien
          Stadt oder
      b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen
    Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-
    umschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem
    Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem 
    Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag
    bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
    werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
    Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der
    Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des
    Europawahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
    Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft;
    der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Friedrichsdorf, 9. Mai 2019

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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