Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
12.10.2022: Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf

Öffentliche Bekanntmachung
 
Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen
Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur
Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Sep-
tember 2022 folgender Beschluss gefasst:
 
I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
 
Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2021 wie
folgt festgestellt:
 
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in der Summe
aller Betriebszweige 21.311.807,63 Euro. Das Jahresergebnis für die Zeit vom 01. Januar bis zum
31. Dezember 2021 beläuft sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung auf -863.447,10 Euro und
gliedert sich in die einzelnen Betriebszweige wie folgt auf:
 
Wasserversorgung              172.252,61 Euro
Verkehrsbetrieb               -1.045.456,35 Euro
Bau- und Betriebshof             11.294,78 Euro
Stromerzeugung                      4.681,42 Euro
Wohnungsbau                        -6.219,56 Euro
 
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
 
II. Ergebnisverwendung
 
Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 172.252,61 Euro wird in die
Rücklagen eingestellt. 
 
Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -1.045.456,35 Euro wird durch die
Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt. Der nicht verwendete Anteil der Verlustabdeckung
der Stadt Friedrichsdorf wird in Höhe von -94.543,65 Euro auf neue Rechnung vorgetragen und
mit dem Verlustausgleich im Folgejahr verrechnet.
 
Der Jahresgewinn im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von 11.294,78 Euro wird in die
Rücklagen eingestellt. 
 
Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 4.681,42 Euro wird in die Rücklagen
eingestellt.
 
Der Jahresverlust im Bereich Wohnungsbau in Höhe von -6.219,56 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen. 
 
III. Prüfungsbericht
 
Der Bericht der SWS Schüllermann und Partner AG über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresabschluss mit dem
Lagebericht der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2021 werden
zur Kenntnis genommen. 
 
Friedrichsdorf, den 11. Oktober 2022
 
gez.
Lars Keitel
Bürgermeister
 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
 
An den Eigenbetrieb Stadtwerke Friedrichsdorf
 
Prüfungsurteile
 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedrichsdorf - bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2021 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
 
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des
  Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften
  geltenden handelsrechtliehen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
  Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner
  Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember2021 und
 
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
  Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
  Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt
  die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
 
Grundlage für die Prüfungsurteile
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung
mit§ 317 HGB und§ 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres
Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtliehen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtliehen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern den nicht tatsächlichen oder rechtlichen
Gegebenheiten entgegenstehen.
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtliehen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Auf-
stellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtliehen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
 
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebs-
gesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit§ 317 HGB und§ 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
 
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
  falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshand-
  lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
  und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
  wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
  Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
  Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
  beinhalten können.
 
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
  internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und
  Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
  angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
  des Eigenbetriebes abzugeben.
 
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
  Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
  dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
 
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
  angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
  auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
  Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
  Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
  verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
  im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
  jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
  der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
  Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
  Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
 
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
  einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
  Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
  der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
  entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
 
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine
  Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
 
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
  zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
  Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
  von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
  die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
  eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde-
  liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
  dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
 
Dreieich, 27. Mai 2022
                                                     Schüllermann und Partner AG
                                                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                      Steuerberatungsgesellschaft
 
                           gez.                                                                      gez.
                           Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser                         MSc. Marcel Kempf
                           Wirtschaftsprüfer                                                 Wirtschaftsprüfer
 
 
 
Öffentliche Auslegung
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2021
liegen zur Einsicht in der Zeit vom 12. Oktober bis zum 20. Oktober 2022 während der
nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15,
61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:
 
Montag bis Freitag        08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag   13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                   13.30 - 18.00 Uhr
 
Bitte beachten Sie beim Betreten des Gebäudes die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unter
den aktuellen Pandemiebedingungen.
 
Friedrichsdorf, den 11. Oktober 2022
 
gez.
Lars Keitel
Bürgermeister

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