Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
21.10.2016: Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015

Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2016 folgender Beschluss gefasst:

  I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
   
    Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wie folgt 
    festgestellt:
   
    Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in der Summe aller 
    Betriebszweige 15.404.995,17 Euro.
   
    Das Jahresergebnis für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2015 beläuft sich nach der 
    Gewinn- und Verlustrechnung auf -366.308,50 Euro und gliedert sich in die einzelnen 
    Betriebszweige wie folgt auf:
   
    Wasserversorgung                                                      169.470,56 Euro
    Verkehrsbetrieb                                                        -533.887,41 Euro
     Bau- und Betriebshof                                                    -5.140,47 Euro
    Stromerzeugung                                                            3.248,82 Euro
   
    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 II. Ergebnisverwendung

    Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 169.470,56 Euro wird in die
    Rücklagen eingestellt.

    Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -533.887,41 Euro wird durch die
    Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt.

    Der Jahresverlust im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von -5.140,47 Euro wird auf neue
    Rechnung vorgetragen.

    Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 3.248,82 Euro wird in die Rücklagen
    eingestellt.

III. Prüfungsbericht

    Der Bericht der Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
    31.12.2015 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresabschluss mit dem Lagebericht
    der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015 werden zustimmend zur
    Kenntnis genommen.

Friedrichsdorf, den 19.10.2016

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

                                  Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf, Friedrichsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes Hess i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Eschborn, den 1. Juni 2016

                                              Rödl & Partner GmbH
                                     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                        Steuerberatungsgesellschaft

 

                                  gez. Giebermann                     gez. Hiller
                                  Wirtschaftsprüfer                Wirtschaftsprüfer“


                                                    Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015 liegen zur Einsicht in der Zeit vom 24.10.2016 bis einschließlich 01.11.2016 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

Montag bis Freitag              08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag         13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                        13.30 - 18.00 Uhr

Friedrichsdorf, den 19.10.2016

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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