Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
04.05.2018: Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf

Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Strafkammern des Landgerichts und den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht (Strafkammer) und Amtsgericht Frankfurt am Main gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von

                              Montag, 07.05.2018, bis einschl. Dienstag, 15.05.2018,

während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags und dienstags      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                     und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

mittwochs                            von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags                        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                     und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

freitags                                von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, II. Obergeschoss, Zimmer 209, zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach
§ 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Friedrichsdorf, 30.04.2018

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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