Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
08.11.2018: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 227 „Arrondierung Tannenmühlenweg“; Stadtteil Köppern

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat am 01.11.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 227 „Arrondierung Tannenmühlenweg“ aufzustellen und zu jedermanns Einsichtnahme offenzulegen. Mit der Planung sollen zum Einen zusätzlicher Wohnraum, zum Anderen Rechtssicherheit zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich an diesem Ortsrand geschaffen werden.

Die Lage der betroffenen Grundstücke ist aus der abgedruckten Geltungsbereichsdarstellung ersichtlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im beschleunigten Verfahren gem. §§ 13 b in Verbindung § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Umweltprüfung statt.

Der Entwurf des Änderungs-Bebauungsplanes mit Begründung und Anlagen wird in der Zeit vom

16. November 2018 bis einschl. 19. Dezember 2018

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags            von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags              von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 305. Der Plan mit Anlagen ist darüber hinaus im Internet einsehbar unter

https://www.friedrichsdorf.de/rathausonline/stadtrecht/bebauungsplaene_offen.php

oder über das Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/

Stellungnahmen zu dem offenliegenden Bebauungsplanentwurf können von jedermann während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):
 

B-Plan AN 227 Geltungsbereich Arrondierung Teichmühlenweg

Friedrichsdorf, 02.11.2018

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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