Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
12.02.2013: Fünfte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am 7. Februar 2013 folgende Fünfte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:

Artikel I

§ 3
Aufwandsentschädigungen


§ 3 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung:

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken, folgende Aufwandsentschädigung:

- Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung      EUR 25,00
- ehrenamtliche Stadträte                                           EUR 25,00
- Mitglieder der Ortsbeiräte                                         EUR 25,00
- Mitglieder des Ausländerbeirates                         EUR 25,00
- Mitglieder der Jugendvertretung                             EUR 25,00
- Mitglieder des Seniorenbeirats in
  Vollversammlung und Vorstand                               EUR 25,00
- gewählte Mitglieder der Betriebskommission      EUR 25,00
- sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
  als Mitglieder einer Kommission                             EUR 25,00
- zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene
  Sachverständige                                                          EUR 25,00
- Mitglieder des Wahlausschusses und eines
  Wahlvorstandes bei Gemeindewahlen, Wahlen
  der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,
  Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden  EUR 25,00

(3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für

- das vorsitzende Mitglied der
  Stadtverordnetenversammlung      EUR 100,00
- Ausschussvorsitzende                    EUR  30,00
- Fraktionsvorsitzende                         EUR  75,00
- ehrenamtliche Stadträte                    EUR  50,00
- Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher         EUR  50,00
- das vorsitzende Mitglied des
  Ausländerbeirates                             EUR  50,00
- das vorsitzende Mitglied der
  Friedrichsdorfer Jugendvertretung  EUR  30,00
- das vorsitzende Mitglied des
  Seniorenbeirates Friedrichsdorf      EUR  50,00

Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonats, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie aus der Funktion scheiden.

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 08.02.2013

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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