Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
06.12.2014: Aufstellung und Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 137 „Tempelgelände“

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.11.2014 beschlossen, für das Gelände der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, zwischen Taunusstraße und Talstraße (Gemarkung Friedrichsdorf, Flure 1 und 2 tlw.), einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 137 „Tempelgelände“ aufzustellen und den vorliegenden Entwurf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen.

Der Bebauungsplan soll im Wesentlichen den Neubau der Abfahrtsrampe „Homburger Landstr./Talstr.“, die Errichtung zweier Missionshäuser, den Neubau des Gemeindehauses, die Neuerrichtung des Taufbeckens, sowie die Neuorganisation des Freigeländes (incl. Parkplatzorganisation) regeln. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 122 „Areal Haller“ wird in den Bereichen, die von dem neuen B-Plan Nr. 137 überdeckt werden, aufgehoben.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in der Zeit vom

17. Dez. 2014 bis einschl. 02. Febr. 2015

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Neben dem Entwurf des Plans mit Begründung sind 2 Fachgutachten, die umweltbezogene Informationen zu den Themen „Artenschutz“ und „Schallschutz“ enthalten, verfügbar.

Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags                           von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags und mittwochs  von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
donnerstags                      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags                              von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 303. Der Plan mit Anlagen ist darüber hinaus im Internet einsehbar unter www.friedrichsdorf.de/rathausonline/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen

Bedenken und Anregungen zu dem offen liegenden Bebauungsplanentwurf können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden oder hätten geltend gemacht werden können.

Den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):
Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf Nr. 137 „Tempelgelände“

Friedrichsdorf, 04.12.2014

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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