Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
06.05.2016: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2015 (GVBl. I S. 237), gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiterin öffentlich bekannt:

Infolge schriftlichem Mandatsverzicht ist mit Schreiben vom 20.04.2016 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:

  Herr Michael Pauly (FDP)
  Kaufmann
  geb. 1947 in Bad Homburg v.d.H.
  wohnhaft in Friedrichsdorf, Wilhelmstraße 7

Die darauf folgende Bewerberin des Wahlvorschlags der FDP, und zwar Frau Ulrike Schmidt, wohnhaft in Friedrichsdorf, Holzhausenstraße 7, hat mit Schreiben vom 27.04.2016 auf die Annahme ihres Mandats verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags nach:

vom Wahlvorschlag der FDP für die Stadtverordnetenversammlung

  Herr Manfred Edelmann
  Diplom-Ingenieur
  geb. 1940 in Hettstedt
  wohnhaft in Friedrichsdorf, Hoher Weg 6

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, 02.05.2016

Die Gemeindewahlleiterin


Petra Lau

 

nach oben

Zurück