Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
12.10.2016: Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015

Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) sowie § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04.2016 (BGBl. I S. 569), in Verbindung mit § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 06.03.2013 (GVBl. S. 80), geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GVBl. S. 636) und §§ 1-6 a, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 06.10.2016 diese Erste Satzung zur Änderung zur Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015 beschlossen:

Artikel I

§ 9 wird wie folgt geändert:

(6): Müllsäcke können ausnahmsweise zusätzlich zu Abfallgefäßen zugelassen werden, wenn auf einem anschlusspflichtigen Grundstück vorübergehend zusätzliche Abfallmengen anfallen, die in den Abfallgefäßen nicht untergebracht werden können. Für kompostierbare Abfälle, welche zur Straßensammlung bereitgestellt werden, müssen die hierfür bestimmten, im Handel erhältlichen kompostierbaren Jute- oder Papiersäcke verwendet werden.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 07.10.2016


Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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