Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
22.06.2016: Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf - Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“

Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf
Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Friedrichsdorf betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“ im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2016 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Friedrichsdorf, Flur 1, sowie in der Gemarkung Dillingen, Flur 2, eine Fläche von rd. 10,6 ha und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung der ÖKOSiedlung Friedrichsdorf auf Grundlage des entsprechenden Konzeptes aus dem abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren geschaffen werden. Dazu zählt auch die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das vorhandene städtische Verkehrsnetz. Die Homburger Landstraße wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um die notwendigen Umbaumaßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten. Der im Plangebiet vorhandene Feuerwehrstandort wird als Fläche für Gemeinbedarf bestandssichernd überplant. Im Übrigen ist das Ziel des Bebauungsplanes die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der notwendigen Verkehrs- und Grünflächen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes wurde zudem im nordwestlichen Planbereich eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in die Planung aufgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, eine Artenschutzrechtliche Prüfung mit Kompensationskonzept, eine Verkehrsuntersuchung, eine Lärmtechnische Untersuchung zum Gewerbelärm sowie eine Lärmtechnische Untersuchung zum Verkehrslärm, eine Baugrunduntersuchung und die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von

Donnerstag, dem 30.06.2016 bis einschließlich Freitag, dem 05.08.2016

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 305, während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf

montags  von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Bebauungsplan mit Anlagen ist darüber hinaus im Internet einsehbar unter

www.friedrichsdorf.de/rathausonline/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/oeffentlichebekanntmachungen.php

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

• Boden und Wasser: Charakterisierung der Bodentypen und Bodeneigenschaften sowie Bodenfunktionsbewertung mit der Feststellung, dass das Plangebiet überwiegend mit einem mittleren Bodenfunktionserfüllungsgrad bewertet wird und die Planung insgesamt mit Eingriffswirkungen mittlerer bis stärkerer Intensität für das Schutzgut Boden verbunden ist. Hinweis, dass im Plangebiet keine oberirdischen Gewässer sowie Quellen oder quellige Bereiche vorliegen. Verweis auf die durchgeführte Baugrunduntersuchung hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse. Hinweis auf eine nordwestlich des Plangebietes vorhandene, ehemalige Deponie (Gemeindemüllplatz), von der jedoch keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind.
• Klima und Luft: Beschreibung der klimatischen Bestandssituation unter Berücksichtigung der Planung, mit dem Ergebnis, dass sich die klimatischen Auswirkungen der Planung auf das Plangebiet konzentrieren werden.
• Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass ein Konfliktpotenzial im Hinblick auf streng geschützte Pflanzenarten bzw. besonders geschützte Biotoptypen durch die Planung nicht hervorgerufen wird. Verweis auf die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung, die zu dem Ergebnis kommt, dass das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ausgeschlossen werden kann.
• Landschaft: Beschreibung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Feststellung, dass nachteilige Auswirkungen der Planung durch eingriffsminimierende Festsetzungen reduziert werden können.
• Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete sowie Feststellung, dass negative Auswirkungen auf deren Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können.
• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung der Bestandssituation und relevanter gesetzlicher Vorgaben mit dem Ergebnis, dass negative Auswirkungen auf die Wohnqualität angrenzender Bereiche verhindert werden können. Einschätzung der Auswirkungen auf die Naherholung mit der Feststellung, dass die Funktion der durch die Planung entstehenden Freiraumverluste durch umliegende Freiflächen übernommen wird.
• Kultur- und sonstige Sachgüter: Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern ist voraussichtlich nicht gegeben, jedoch Hinweis auf das westlich angrenzend gelegene Kultur- und Bodendenkmal „Schnepfenburg“ sowie Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmalen.
• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Hinweis, dass im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes voraussichtlich keine relevanten Emissionen entstehen werden und eine Beeinträchtigung hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität nicht zu erwarten ist.
• Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

b) Artenschutzrechtliche Prüfung mit Kompensationskonzept: Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben Erläuterungen zur Veranlassung, zu den rechtlichen Grundlagen, zu den Datengrundlagen sowie der Erfassungsmethoden unterschieden nach Tierartengruppen und den Erhebungszeiträumen, eine Bestandserfassung der Nutzungen im Untersuchungsgebiet, bevor anhand der Betrachtung der Wirkfaktoren der Planung die voraussichtlich betroffenen Tierartengruppen ermittelt werden, wobei die Gruppe der Vögel und Fledermäuse sowie die Einzelarten Haselmaus und Zauneidechse als planungsrelevant hervorgegangen sind und einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Im Folgenden werden die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen zusammengefasst und für die Arten und Gruppen Haselmaus, Fledermäuse, Vögel und Reptilien eine Wirkungsanalyse erstellt, in deren Ergebnis für die Arten Haselmaus, Großer Abendsegler, Mücken- und Zwergfledermaus, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Stieglitz, Neuntöter, Bluthänfling, Haussperling und Zauneidechse Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen vorgeschlagen und beschrieben werden (Art, Umfang, Dauer, Monitoring). Die Ergebnisse wurden zum Entwurf des Bebauungsplanes durch die Aufnahme entsprechender Festsetzungen sowie artenschutzrechtlicher Hinweise berücksichtigt.

c) Verkehrsuntersuchung: Beschreibung der Rahmenbedingungen und der Aufgabenstellung. Bestandsanalyse der verkehrlichen Situation, die Grundlage für die betrachteten Prognosefälle ist. Abschätzung der räumlichen Verteilung des prognostizierten Verkehrsaufkommens und Beurteilung der künftigen Verkehrsqualitäten sowie Einbezug des Fußgänger-, Radfahrerverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs. Zusammenfassung der Ergebnisse und Feststellung, dass im Zuge der Planung eine gesicherte verkehrliche Erschließung des Plangebietes gewährleistet werden kann.

d) Lärmtechnische Untersuchung, Gewerbelärm nach TA Lärm: Betrachtung der aus der Lage des Feuerwehrstützpunktes resultierenden Immissionen und Beschreibung der Aufgabenstellung, des Planvorhabens, der Beurteilungsgrundlagen und -zeiträume sowie der Lage der relevanten Immissionsorte und der geltenden Richtwerte. Ermittlung der entstehenden Geräuschemissionen, um hieraus die maßgeblichen Immissionen an den relevanten Immissionsorten abzuleiten. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, das entsprechend vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen notwendig werden, um Konflikte im Zuge der Planung zu vermeiden.

e) Lärmtechnische Untersuchung, Verkehrslärm nach DIN 18005: Betrachtung der sich aus den Verkehrswegen ergebende Immissionsbelastung der künftigen Nutzungen im Plangebiet und Beschreibung der Aufgabenstellung, des Planvorhabens und der Bestandssituation, der maßgeblichen Beurteilungsgrundlagen sowie -zeiträume und der Lage der relevanten Immissionsorte mit den geltenden Orientierungs- und Grenzwerten. Beschreibung möglicher Schallschutzmaßnahmen und Ermittlung der vorhandenen Geräuschemissionen je Verkehrsweg, wobei auch der Schienenverkehr berücksichtigt wird. Beschreibung der im Ergebnis der Untersuchung als notwendig erachteten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen und Formulierung von Festsetzungsvorschlägen. Die Ergebnisse der beiden Lärmtechnischen Untersuchungen wurden zum Entwurf des Bebauungsplanes durch die Aufnahme entsprechender Festsetzungen zum aktiven und passiven Schallschutz berücksichtigt.

f) Gutachten zur Erschließung (Baugrunduntersuchung): Gegenstand der Untersuchung sind die Baugrunderkundung, eine geotechnische Beratung, die Beurteilung der generellen Bebaubarkeit und umwelttechnische Untersuchungen. Beschreibung der Grundlagen unterteilt in Planunterlagen, geologische Unterlagen und Vorschriften sowie Untersuchungsergebnisse. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse und erfolgten Felduntersuchungen, auf deren Basis die Baugrund- sowie Grundwasserverhältnisse im Plangebiet abgeleitet werden. Grundwasserbetrachtung mit dem Ergebnis, dass ein geschlossener Grundwasserhorizont im Plangebiet nicht vorhanden ist. Darstellung der Ergebnisse bodenmechanischer Laboruntersuchungen und Ermittlung erdstatischer Rechenwerte. Beurteilung der generellen Bebaubarkeit des Plangebietes sowie zur Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser. Das Plangebiet wird dabei als für eine Bebauung grundsätzlich geeignet, für eine Versickerung von Niederschlagswasser hingegen ungeeignet eingestuft. Darstellung der Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchung mit Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, der Bewertungsgrundlagen sowie der Bewertung der Böden bezüglich ihrer Belastung mit gesundheitsschädlichen Stoffen und daraus resultierender Eignung für eine weitere Verwendung.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

• Kreisbauernverband Hochtaunus e.V. (27.10.2015): Hinweis auf einen Flächenverlust von 2,3 ha hofnaher Weidefläche für einen Mitgliedsbetrieb, Forderung der Berücksichtigung des Schutzes der Wirtschaftlichkeit des Betriebes und Anregung zur Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Hinweis auf das bisherige Fehlen einer Ausgleichs- und Kompensationsplanung.

• Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung (19.10.2015): Anregung zur Begründung der Notwendigkeit der Neuinanspruchnahme von Flächen gegenüber der Innenentwicklung, Hinweis auf die landwirtschaftliche Bedeutung der beanspruchten Flächen als Hofanschlussflächen, Anregung zur Vermeidung der weiteren Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Kompensationsmaßnahmen, Anregung zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen. Hinweis, dass aus Sicht des Wasser- und Bodenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung bestehen. Hinweis, dass keine Altlasten und Grundwasserschadensfälle im Plangebiet bekannt sind sowie Hinweis, dass der vorhandene Wegseitengraben nicht in den Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes fällt. Hinweis des Fachbereiches Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung, dass zum Planungsstand keine abschließende Stellungnahme möglich ist, die Planung jedoch grundsätzlich befürwortet wird. Anregung zur Ergänzung der Planungsunterlagen zum Entwurf durch eine Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung (Berücksichtigung der baulichen Anlagen, Rad- und Fußwege innerhalb der Parkanlage, Umsetzung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen im engen räumlichen und funktionellen Umfeld des Plangebietes, Verweis auf den Landschaftsplan, Ergänzung der Methodenbeschreibung im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Anregung zur Kartierung der zu fällenden Bäume, Hinweise zum Vorkommen des Hirschkäfers im Plangebiet). Übernahme der artenschutzrechtlichen Maßnahmen des Umweltberichtes in die textlichen Festsetzungen. Aufnahme einer Artenliste mit Empfehlungen. Festsetzung eines Bodenabstandes von Zäunen. Darstellung der Ziele des Landschaftsplanes im Umweltbericht sowie Ergänzung bezüglich der Zielkonformität der Planung mit dem Landschaftsplan. Hinweis, dass zum Schutz des Landschaftsbildes weitere Minimierungsmaßnahmen notwendig sind sowie Bedenken gegenüber einer siebengeschossigen Bebauung (Turmhaus). Hinweise zum Umgang mit dem Baumbestand. Anregung zur Ausgestaltung der Versiegelungsflächen innerhalb der Parkanlage sowie zur Fassadenbegrünung. Aufnahme eines artenschutzrechtlichen Hinweises.

• Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.2 (27.10.2015): Hinweis von Seiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, dass im Plangebiet keine Natur-, Landschaftsschutz- oder Natura-2000-Gebiete betroffen sind. Hinweis aus Sicht des Bodenschutzes, dass im Plangebiet keine Altstandorte bekannt sind. Anregung von Seiten des vorsorgenden Bodenschutzes zur Konkretisierung der Ausführungen zum Schutzgut Boden, einschließlich des Eingriffsausgleichs, zur Darstellung der Planungsalternativen sowie zur Bodenfunktionsbewertung. Anregung von Seiten des Dezernates Abwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz zur Prüfung der Möglichkeit zur Versickerung der Zisternenüberläufe bzw. zur Einleitung in ein Oberflächengewässer. Anregung zur Dachbegrünung. Hinweis auf die Zulassungspflicht der Einleitung gesammelten Niederschlagswassers in das Grundwasser oder Oberflächengewässer. Klärung der schadlosen Niederschlagswasserbeseitigung. Hinweis, dass die Einleitung von Niederschlagswasser in die vorhandenen Bäche in hydraulischer Hinsicht als verträglich angesehen wird, wenn eine Rückhaltung eingerichtet wird sowie Anregung zur Prüfung der Aufnahmekapazität der Verrohrungen. Hinweis, dass aus Sicht des Immissionsschutzes, der Lufthygiene und des Kleinklimas keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Planung bestehen. Hinweis von Seiten des Dezernates Bergbau, dass das Plangebiet von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Erdwärme und Sole überdeckt wird, jedoch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt sind.

• Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (15.10.2015): Hinweis, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern nicht zu rechnen und eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist.

• Regionalverband FrankfurtRheinMain (21.10.2015): Hinweise auf vorliegende Umweltinformationen, die als automatisch erstelltes Datenblatt zur Konfliktanalyse der Stellungnahme beigefügt wurden. Hinweise auf die, durch die Planung in einem weiteren räumlichen Bezugsrahmen (Wirkzonen) grundsätzlich berührten Umweltthemen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, als Ergebnis einer EDV-Abfrage der Daten aus der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Regionalen Flächennutzungsplan 2010. Das Datenblatt weist als mögliche Restriktionen auf potenziell geschützte Biotope im Plangebiet und dessen Umgebung sowie auf eine altlastenverdächtige Fläche und einen geschützten Waldbereich in der Umgebung des Plangebietes hin. Zudem Konfliktanalyse bzw. Bewertung der Gesamterheblichkeit des Vorhabens auf relevante Schutzgüter (u.a. Bevölkerung, Gesundheit, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Denkmalschutz) sowie Einschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen.

• Seniorenbeirat Friedrichsdorf (16.10.2015): Hinweis auf die Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.


Karte Geltungsbereich B-Plan AN 130


Friedrichsdorf, den 15.06.2016

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Reinhold Bingenheimer
Erster Stadtrat

 

Anlagen bzw. Downloads zur Offenlegung

 

001 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – B-Plan Entwurf
002 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Textliche Festsetzungen
003 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Begründung
004 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Umweltbericht
005 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
006 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Verkehrsuntersuchung
007 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Lärmtechnische Untersuchung, Gewerbelärm
008 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Lärmtechnische Untersuchung, Verkehrslärm
006 AN130 Plantation-Petterweiler Holzweg – Baugrundgutachten
 

 

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