Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
15.03.2013: Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“

Die Stadt Friedrichsdorf beabsichtigt, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mitte" an der Max-Planck-Str. im Stadtteil Friedrichsdorf einen Bebauungsplan mit der Nr. 510 und der Bezeichnung "Sondergebiet Max-Planck-Straße" aufzustellen. Ziel ist die Sicherung des Bestandes und Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit für den dort befindlichen Baumarkt. Daher wird das "Sondergebiet" die ausschließliche Zweckbestimmung "Bau- und Gartenmarkt" erhalten.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte" wird für den Geltungsbereich des neuen B-Planes Nr. 510 "Sondergebiet Max-Planck-Straße" aufgehoben.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die umweltbezogene Situation wird durch die Einbeziehung eines bereits bebauten bzw. für die Bebauung vorgesehenen Gewerbegrundstückes in das Grundstück des Baumarktes nicht spürbar verändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in der Zeit vom

25. März 2013 bis einschl. 26. April 2013

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags                                von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags und mittwochs  von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
donnerstags                        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags                                  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 303.

Bedenken und Anregungen zu dem offen liegenden Bebauungsplanentwurf können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gelten gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden oder hätten geltend gemacht werden können.

Den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):

Schmuckbild

Friedrichsdorf, 13.03.2013

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

Download:

Bebauungsplan-Entwurf AN 510 SO Max-Planck-Straße

Bebauungsplan-Entwurf AN 510 SO Max-Planck-Straße - Begründung

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