Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
19.11.2016: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 130
„Plantation / Petterweiler Holzweg“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 06.10.2016 den im zweistufigen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flurstücke in der Gemarkung Friedrichsdorf, Flur 1 sowie in der Gemarkung Dillingen, Flur 2, und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung der ÖKOSiedlung Friedrichsdorf geschaffen. Dazu zählt auch die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das vorhandene städtische Verkehrsnetz. Die Homburger Landstraße wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um die notwendigen Umbaumaßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten. Der im Plangebiet vorhandene Feuerwehrstandort wird als Fläche für Gemeinbedarf bestandssichernd überplant. Im Übrigen ist das Ziel des Bebauungsplanes die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S .d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der zugehörigen Verkehrs- und Grünflächen. Zudem wurde eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nordwestlich an das eigentliche Baugebiet angrenzend in die Planung aufgenommen, die mit differenzierten Entwicklungszielen dem naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich dient.

Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenotten-straße 55, III. OG, Zimmer 305, während den Dienststunden der Stadtverwaltung

montags       von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags    von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs    von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“, in Kraft.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):

Geltungsbereich B-Plan 130

 

Friedrichsdorf, den 15.11.2016

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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