Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
25.02.2020: Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl.
S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
20. Februar 2020 folgende Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf
vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird mit Wirkung zum 1. April 2021 wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beträgt drei.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Friedrichsdorf, 21. Februar 2020

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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