Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
15.02.2017: Haushaltssatzung 2017 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I. Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2017

 
   
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung   
hat die Stadtverordnetenversammlung am 24.11.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird   
   
im Ergebnishaushalt

 im ordentlichen Ergebnis 
 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  -62.048.815,00 €
 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  61.841.820,00 €
 mit einem Saldo von  -206.995,00 €
   
 im außerordentlichen Ergebnis 
 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  -14.800,00 €
 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  15.550,00 €
 mit einem Saldo von  750,00 €
   
 mit einem Überschuss von  -206.245,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und 
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  -2.314.700,00 €
   
 und dem Gesamtbetrag der 
   
 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  1.433.200,00 €
 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  -7.995.400,00 €
 mit einem Saldo von   -6.562.200,00 €
   
 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  0,00 €
 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  -2.637.650,00 €
 mit einem Saldo von  -2.637.650,00 €
   
 mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von  -11.514.550,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung   
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

0,00 €

festgesetzt.   
 

Davon entfallen 0,00 Euro auf ZVK-Personalkredite.   
   
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushalts-   
jahr 2017 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur   
Auszahlung anstehen, wird auf

0,00 €

festgesetzt.   
   
Diese Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:   
   
2020                    0,00 €
   
Der Bürgermeister wird gemäß § 50 i. V. m. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzel-   
kreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zur Leistung von   
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen    
wird auf

4.050.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung   
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden durch Satzung vom 24.11.2016 festgesetzt.   
Ihre Höhe wird in dieser Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben.   
   
1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf   450 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf   450 v.H.

2. Gewerbesteuer auf   357 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene   
Stellenplan.

§ 7

Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gilt als erheblich    
im Sinne von § 100 HGO im Einzelfall ein Betrag über 50.000,00 Euro. Bei Aufwendungen   
und Auszahlungen bis 25.000 € wird die Entscheidungsbefugnis auf den Bürgermeister   
übertragen. Bei Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 € bis 50.000 € wird die   
Entscheidungsbefugnis auf den Magistrat übertragen.

 

Friedrichsdorf, den 25.11.2016

 

Der Magistrat

Horst Burghardt

Bürgermeister   
 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich     
bekanntgemacht.    
   
Die nach dem § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den    
Festsetzungen in dem § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.   
   
Sie hat folgenden Wortlaut:   
 

DER LANDRAT DES HOCHTAUNUSKREISES

G E N E H M I G U N G 

   
   
Hiermit genehmige ich   
   
unter dem Vorbehalt, dass mir vom Magistrat der Stadt Friedrichsdorf die Aufstellung des Jah-   
resabschlusses 2016 bis zum 31.12.2017 im Sinne der Ziffern 3 und 5 des Erlasses des Hessi-   
schen Miniseriums des Innern und für Sport zur Einhaltung fristgerechter Jahresabschlüsse vom   
28.01.2015 verbindlich zugesagt wird,   
   
den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2017 für die Auf-   
nahme von Kassenkrediten festgesetzten Höchstbetrag von

4.500.000,00 € 

(in Worten: Vier Millionen Fünfhunderttausend Euro)   
   
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.   
   
   
Bad Homburg v.d.Höhe, den 08.02.2017

Der Landrat des
-90.16-   Hochtaunuskreises

 

Siegel  Ulrich Krebs
               Landrat


Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 liegen zur   
Einsichtnahme in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis zum 28. Februar 2017

montags

von 08:30 Uhr bis 12:30 und von 13:30 bis 16:00 Uhr 
   
dienstags

von 08:00 Uhr bis 12:30 und   von 13:30 bis 15:30 Uhr 
   
mittwochs

von 08:00 Uhr bis 12:00 
   
donnerstags

von 08:00 Uhr bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr 
   
freitags

von 08:00 Uhr bis 12:00  
   
im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtkämmerei, Zimmer 113, Erstes Obergeschoss öffentlich   
aus.   
   
Friedrichsdorf, den 13.02.2017

Magistrat der Stadt
Friedrichsdorf
   
Horst Burghardt
Bürgermeister
 

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