Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
15.03.2012: Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 507-I „Sportpark“, 1. Änderung

Der Änderungs-Bebauungsplanentwurf Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2012 als Satzung beschlossen, was hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht wird. Von der Änderung sind ausschließlich Flächen betroffen, die sich im Eigentum der Stadt Friedrichsdorf befinden.

Der Änderungsbebauungsplan wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs- und Hochbauamt, Zimmer 303, bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Verletzungen von den in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie von § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und Abwägungsvorschriften können nach § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Änderungs-Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen sind derartige Verletzungen unbeachtlich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Änderungs-Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung,  rechtsverbindlich.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):


Schmuckbild


Friedrichsdorf, den  14.03.2012

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

Norbert Fischer
Erster Stadtrat

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