Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
08.08.2015: Aufstellung und Offenlegung Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“

Aufstellung und Offenlegung
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.07.2015 beschlossen, für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, zwischen dem Bahngelände (Bahnhof Friedrichsdorf), der Straße Am Zollstock, der Cheshamer Straße und dem Lilienweg (Friedrichsdorf, Flur 13, Flurstück 23/16 und Seulberg, Flur 30, Flurstück 231/2), einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof" aufzustellen und den vorliegenden Entwurf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen. Der Bebauungsplan soll im Wesentlichen den Neubau eines Pflegeheimes und fünf seniorengerechten Wohngebäuden planungsrechtlich sichern. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in der Zeit vom

                                                                18.08.2015 bis einschl. 02.10.2015

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Neben dem Entwurf des Plans mit Begründung sind 3 Fachgutachten, die umweltbezogene Informationen zu den Themen „Artenschutz", „Schallschutz", „Erhaltenswerte Bäume“ enthalten, verfügbar. Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags                           von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags und mittwochs  von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
donnerstags                      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags                             von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 304.

Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung des Bebauungsplanes unterrichten.

Der Planentwurf mit Anlagen ist darüber hinaus im Internet einsehbar unter
www.friedrichsdorf.de/rathausonline/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen

Bedenken und Anregungen zu dem offen liegenden Bebauungsplanentwurf können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden oder hätten geltend gemacht werden können.

Den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):
 

Geltungsbereich B-Plan AN 138 Alter Güterbahnhof
 


Friedrichsdorf, 29.07.2015

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

Weitere Downloads zur Aufstellung und Offenlegung:

AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – B-Plan Entwurf
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Begründung zum Entwurf
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Vorhaben- und Erschließungsplanung
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Verkehrliche Bewertung
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Schalltechnische Untersuchung
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Artenschutzrechtliches Fachgutachten
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof – Baumbegutachtung
AN 139 Ehemaliger Güterbahnhof - Ansichten & Schnitte

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