Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
09.03.2018: Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe –K11 (UF 1866)

Amt für Bodenmanagement BüdingenSchmuckbild
- Flurbereinigungsbehörde -
 

 

 

 

                                                                                                                    Büdingen, den 20.02.2018


Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe –K11 (UF 1866)

                                                    L a d u n g

Im Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe –K11, Wetteraukreis, findet der Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung am

                              Donnerstag, den 29.03.2018 um 10:00 Uhr
                                 in der Wasserburg, Haingraben 17
                                      in 61191 Rosbach v. d. Höhe

statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.


Zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung liegen die Nachweise der Wertermittlung

                      von Montag, 26.03.2018 bis Mittwoch, 28.03.2018

                                            im Rathaus Rosbach
                          Homburger Straße 64,  Erdgeschoss Raum 021
                                      61191 Rosbach v. d. Höhe


von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14:30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungstermin am 29.03.2018 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Schriftliche Einwendungen sind spätestens bis zum 13.04.2018 bei der Flurbereinigungsbehörde einzureichen.

Beteiligte, die am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei der Flurbereinigungs-behörde kostenlos erhältlich.

Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

In dem Anhörungstermin am 29.03.2018 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke sowie Erläuterungen zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemacht.

Die Ladung zum Anhörungstermin am 29.03.2018 wird in den Städten Rosbach v. d. Höhe, Bad Homburg, Friedberg, Friedrichsdorf und Karben sowie in den Gemeinden Wehrheim und Wöllstadt öffentlich bekanntgemacht.

Im Auftrag
gez. Höhn

 


wird hiermit öffentlich bekannt gegeben:

61381 Friedrichsdorf, den 26.02.2018

 

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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