Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
29.06.2022: Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan

Amt für Bodenmanagement BüdingenSchmuckbild
- Flurbereinigungsbehörde -
 
Bahnhofstrasse 33
63654 Büdingen
Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100
 
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
 
                                                                                                                   Büdingen, den 13.06.2022
 
                                                                                              Gz.: 23.1-BD-05-18-66-01-B-0006#003
 
Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe – K11
 
Verfahrensnummer: UF 1866
 
 
                                                      Öffentliche Bekanntmachung
 
                                         Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
 
1.) Anhörungstermin
 
Im Flurbereinigungsverfahren Rosbach vor der Höhe – K11 werden zur Bekanntgabe des
Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung und § 5
Hessisches Ausführungsgesetz zum FlurbG (HAGFlurbG) vom 29. November 2010
(GVBl. I S. 426), in der derzeit geltenden Fassung, der Termin (Anhörungstermin) angesetzt
auf:
 
Donnerstag, den 21.07.2022 um 10:00 Uhr
in der Adolf-Reichwein-Halle
Bei den Junkergärten 2, 61191 Rosbach vor der Höhe
 
Zu diesem Termin werden geladen:
- alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren,
- alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere:
         - die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken
           oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz
           oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher
           Grundstücke beschränken.
         - die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die
            zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes
            mitzuwirken haben. 
 
Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
 
Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Pfleger wird ein Auszug aus dem
Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Der Auszug ist zum
Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich,
diese muss beglaubigt sein.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des
Termins kann nicht gewährt werden.
Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über
den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er mit dem Ergebnis der
Verhandlung einverstanden ist.
 
Hinweis:
Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan von Rosbach vor der Höhe – K11
(Az.: UF 1866) steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der Widerspruch
ist entweder im Anhörungstermin am 21.07.2022 oder innerhalb von zwei Wochen nach dem
Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Büdingen,
Bahnhofstraße 33 in 63654 Büdingen zu erheben.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16
in 65195 Wiesbaden erhoben wird.
 
2.) Auskunftstermin
 
Der Flurbereinigungsplan von Rosbach vor der Höhe – K11 liegt zur Einsichtnahme und
Auskunftserteilung für die Beteiligten wie folgt aus:
 
Montag, den 18.07.2022 bis Mittwoch, den 20.07.2022 von 8:30 – 12:30 Uhr und von
13:30 – 15:00 Uhr in der Wasserburg, Haingraben 17, 61191 Rosbach v. d. Höhe, sowie
nach persönlicher Terminvereinbarung bei Frau Debus (Tel.:  06042-9612-7369, E-Mail:
antje.debus@hvbg.hessen.de)
 
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den
vorgenannten Zeiten anwesend.
 
Veröffentlichung
 
Der Flurbereinigungsplan wird in der Flurbereinigungsgemeinde Rosbach vor der Höhe und in
den angrenzenden Städten Bad Homburg vor der Höhe, Friedberg, Friedrichsdorf, Karben sowie
in den Gemeinden Wehrheim und Wöllstadt öffentlich bekannt gemacht.
 
Darüber hinaus sind weitere Informationen über die Internetadresse
www.hvbg.hessen.de/UF1866 abrufbar.
 
Im Auftrag
 
gez. Höhn
(Verfahrensleiter)


 

 
 
                                                                                                           

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