Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
04.10.2017: Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ladung zum Anhörungstermin

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. LahnSchmuckbild
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Straße 11, 65552 Limburg an der Lahn
Tel. 06431 / 9105 - 0,  Fax 0611 / 605 - 600 

 

 
 

                                                                                       

                                            Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach
                                           Az.: VF 1920

                                                L a d u n g  z u m  A n h ö r u n g s t e r m i n

1. Anhörung

Im Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach, Hochtaunuskreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) in der jeweils geltenden Fassung und aufgrund des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz vom 29.11.2010 (GVBl. I S.426) Termin anberaumt auf

                Freitag, den 27. Oktober 2017 um 15:00 Uhr
                bei der Gemeindeverwaltung Wehrheim
                Sitzungszimmer (1. OG)
                 Dorfborngasse 1  in  61273  Wehrheim


Zu diesem Anhörungstermin werden alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, geladen.

In der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind im Flurbereinigungsverfahren Grenzpunkte neu abgemarkt und entbehrliche Grenzmarken entfernt worden. Die Grundstückseigentümer können sich über diese Maßnahmen anhand einer Karte informieren, die sowohl während der Auskunftserteilung als auch bei der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes offen gelegt wird. Von der Abmarkung oder Entfernung von Grenzmarken in der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind die Eigentümer der in der Anlage, welche Bestandteil dieser Ladung ist, aufgeführten Grundstücke betroffen.

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan – Nachweis des Neuen Bestandes – zugestellt. Falls Eigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs.1 Nr. 5 FlurbG vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug.

2. Veröffentlichung

Diese Ladung zum Anhörungstermin wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wehrheim und in den angrenzenden Städten Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Rosbach v. d. Höhe und Usingen öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Ladung zum Anhörungstermin über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF1920 oder www.hvbg.hessen.de / Bodenmanagement / Flurbereinigungsverfahren / Amtsbereich Limburg a. d. Lahn / Wehrheim-Bizzenbach (VF 1920) abrufbar.


3. Bekanntgabe und Auslegung

Vor der Anhörung gemäß Nr. 1 dieser Ladung liegt der Flurbereinigungsplan an den nachfolgend aufgeführten Tagen und Zeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten bei der Gemeindeverwaltung WEHRHEIM, Sitzungszimmer (1. OG) in der Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim (Telefon dort: 06081 / 589 - 1005) aus. Zur Auskunftserteilung und Einsichtnahme werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - anwesend sein. Die Teilnehmer werden gebeten, gemäß folgender Aufstellung von dem Auskunftstermin Gebrauch zu machen.

Ordnungsnummer                    Tag                                                    Zeit
     1 bis 20                    Donnerstag 26.10.2017             9:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00
    21 bis 35                    Freitag         27.10.2017            9:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00

4. Hinweise

Die Beteiligten werden gebeten, von der Auskunftserteilung regen Gebrauch zu machen, da im Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan selbst keine individuellen Auskünfte erteilt werden können. Bitte bringen Sie zu allen Terminen den sie betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) mit. Im Falle ihrer Verhinderung können sie sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht ist vom Ortsgerichtsvorsteher oder einer siegelführenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) zu beglaubigen. Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Hinsichtlich des am 27. Oktober 2017 bekanntzugebenden Flurbereinigungsplanes gilt sodann folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Rechtsbehelfsbelehrung

Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan können im Anhörungstermin am 27. Oktober 2017 sowie innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde,
dem
              Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn,
              Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn,


erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der

              Spruchstelle für Flurbereinigung, beim Hessischen Landesamt für
              Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden


erhoben wird.
Der Lauf der Frist beginnt am 28. Oktober 2017. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Limburg, den 29. September 2017
Im Auftrag

gez.  M. Augustin  
(Verfahrensleiter)
 

Flurbereinigungsverfahren                                                         Anlage zur Ladung
Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920

Verzeichnis der Nebenbeteiligte gem. § 10 ( 2 f ) FlurbG

Aufzählung von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der
Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben :


Gemarkung      Flur     Flurstücke


Wehrheim        79        21/2, 32, 38/2, 48/1

                          80        159/4

                          86        37, 45

                          89        73, 77/4, 82, 123
 

 

 

nach oben

Zurück