Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
02.04.2015: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „Tempelgelände“

Der offengelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „Tempelgelände“, wurde am 26.03.2015 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf als Satzung beschlossen, was hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht wird.

Der Bebauungsplan wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung zu jedermanns  Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf:

Montag - Mittwoch   von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
Donnerstag              von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag                      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, Zimmer 303, bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Bereithaltung ist zeitlich nicht begrenzt.

Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie von § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und Abwägungsvorschriften können nach § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzule-gen. Nach Ablauf der Frist sind derartige Verletzungen unbeachtlich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle von Veröffentlichungen tritt, die sonst für Satzungen vorgeschrieben sind, wird der Bebauungsplan Nr. 137 „Tempelglände“, rechtsverbindlich.

 

Friedrichsdorf, den 30.03.2015

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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