Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

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Öffentliche Bekanntmachung
03.02.2015: Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Herr Winfried Maurer hat sein Mandat mit Wirkung zum 31.01.2015 niedergelegt.

Der folgende Bewerber des Wahlvorschlages der FWG, und zwar  Herr Steffen Rathemacher, wohnhaft in Friedrichsdorf, Haingrabenstraße 15, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet.

Der darauf folgende Bewerber des Wahlvorschlages der FWG, und zwar Herr Heinz Reinhardt, wohnhaft in Friedrichsdorf, Ober-Erlenbacher-Straße 100, hat ebenfalls auf die Annahme seines Mandats verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FWG für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf mit den meisten Stimmen nach:

  Frau Martina Ropel
  Juristin
  geb.1984 in Frankfurt-Höchst
  wohnhaft in Friedrichsdorf, Mühlstraße 14.

Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, 02.02.2015

Der Gemeindewahlleiter

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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