Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
26.01.2017: Vorbereitung der Baudurchführung für das Vorhaben BAB 5: Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg

Hessen MobilSchmuckbild
Straßen- und Verkehrsmanagement

Darmstadt

                                                                                   

                       

 

Vorbereitung der Baudurchführung für das Vorhaben
BAB 5: Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Hessen Mobil – Straßen - und Verkehrsmanagement plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.g. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf allen Grundstücken, die sich in der beigefügten Übersichtskarte innerhalb des dargestellten Umrings befinden,

in der Zeit vom 15. Februar 2017 bis 15. November 2017 folgende Vorarbeiten durchzuführen:

Vorarbeiten in Form von faunistischen, floristischen Erhebungen

Die betreffenden Grundstücke liegen in den Gemarkungen Ober-Rosbach und Rodheim (Stadt Rosbach v.d.H.); Kalbach, Niederursel, Nieder-Eschbach, Praunheim, Rödelheim (Stadt Frankfurt a.M.); Eschborn (Stadt Eschborn); Bommersheim, Weißkirchen (Stadt Oberursel); Burgholzhausen, Köppern, Seulberg (Stadt Friedrichsdorf) sowie Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach (Stadt Bad Homburg v.d.H.)

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücks- und Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte von Hessen Mobil – Straßen - und Verkehrsmanagement durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden ausgeglichen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag des Grundstücks - oder Nutzungsberechtigten oder auf Antrag von Hessen Mobil die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, AST Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 4, 64295 Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.

Darmstadt, den 17. Januar 2017
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement

Gez. : M. Schmitt
…………………………………. 
(Schmitt, Ltd. BD)

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