Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
28.03.2015: Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 26. März 2015 folgende Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird mit Wirkung zum 1. April 2016 wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen
      Bürgermeister und der hauptamtlichen Ersten Stadträtin oder dem hauptamtlichen Ersten
      Stadtrat und aus drei ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 27. März 2015

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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