Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
23.12.2020: Korrekturbekanntmachung aufgrund § 68a Nr. 1 KWG Bürgermeisterwahl vom 23.12.2020

                                                         Korrekturbekanntmachung

Aufgrund des neuen § 68a Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) hat sich abweichend von § 11
Abs. 4 Satz 1 KWG eine Absenkung der notwendigen Unterstützungsunterschriften bei der
Einreichung von Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen sowie Einzelbewerbern
ergeben. Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist am 19.12.2020 in Kraft getreten. 

Somit ergibt sich in der öffentlichen Bekanntmachung der Taunus Zeitung vom
14.11.2020
betreffend der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021 folgende
Korrektur:

3. 

anstatt „Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem
Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei
der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
der im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im
Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens
zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie
die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat. Die Zahl der
Stadtverordneten beträgt 37. Es sind daher mindestens 74 Unterstützungsunter-
schriften
erforderlich.“


korrekt: „Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem 

Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei
der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
der im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im
Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen nur noch von mindestens
so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die
Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat. Die Zahl der
Stadtverordneten beträgt 37. Es sind daher mindestens 37 Unterstützungsunter-
schriften
erforderlich.“

 

Wambach
Gemeindewahlleiterin

nach oben

Zurück