Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
14.09.2017: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
    Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt Friedrichsdorf ist in folgende  15  Wahlbezirke eingeteilt.

    Wahlbezirk      Abgrenzung des Wahlbezirks    Lage des Wahlraums
                                                                                  (Straße, Hausnummer)

    Wahlbezirk 1    Rathaus Friedrichsdorf                  Hugenottenstr. 55
    Wahlbezirk 2    Grundschule                                  Hoher Weg 28
    Wahlbezirk 3    Grundschule                                  Hoher Weg 28
    Wahlbezirk 4    Kindertagesstätte                          Krokusweg 30
    Wahlbezirk 5    Grundschule                                  Dreieichstr. 24
    Wahlbezirk 6    Forum Friedrichsdorf                    Dreieichstr. 22
    Wahlbezirk 7    Kath. Gemeindezentrum              Dürerweg 1
    Wahlbezirk 8    Kindertagesstätte                          Teichmühlenweg 19
    Wahlbezirk 9    Kinderhaus                                    Peter-Geibel-Str. 13
    Wahlbezirk 10  Kindertagesstätte                          Rodheimer Str. 22
    Wahlbezirk 11  Alte Schule                                    Herrenhofstr. 1
    Wahlbezirk 12  Kindertagesstätte                          Oberbornstr. 10
    Wahlbezirk 13  Grundschule                                  Landwehrstr. 6
    Wahlbezirk 14  Grundschule                                  Landwehrstr. 6
    Wahlbezirk 15  Kinderhaus                                    Marc-Aurel-Ring 42

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 
    03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in 
    dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in
    der TSG-Sporthalle, Hugenottenstr. 58
, zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
    Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur
    Wahl mitzubringen.

   Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahl-
    raumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zuge-
        lassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbe-
        zeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des
        Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kenn-
        zeichnung,

    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern
        sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten
       fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
        einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt

    seine Erststimme in der Weise ab,

              dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
              Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht,
              welchem Bewerber sie gelten soll,

    und seine Zweitstimme in der Weise,

              dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis
             gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher 
              Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem
   besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
    Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt
    werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
    Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
    soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
    Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen
    Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-
    umschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
    Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
    Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage
    bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
    werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 
    Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
    Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Friedrichsdorf, 06.09.2017

Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 

Horst Burghardt
Bürgermeister

nach oben

Zurück