Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
01.07.2020: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung
für das Freibad 
der Stadt Friedrichsdorf
 
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020
(GVBI. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
25. Juni 2020 nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und
Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf vom 1. Januar 2004 beschlossen:
 
Artikel I
 
In die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf wird nach § 12 nach-
stehender § 13 eingefügt. Der bisherige § 13 wird § 14.
 
§ 13
Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
- Coronapandemie -
 
1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad 
    a) Betreten des Beckenumgangs und der Sitzflächen nur unmittelbar vor der Nutzung der
        Becken, der Sitzflächen und der Wasserrutsche. 
    b) Abstandsregelungen und -markierungen sind in allen Bereichen zu beachten.
    c) Die Schwimm- und Badebecken nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen.
    d) Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz sind zu vermeiden.
    e) Die nicht geöffneten Bereiche des Bades dürfen nicht genutzt und betreten werden. 
 
2. Allgemeine Hygienemaßnahmen 
    a) Personen mit einer bekannten / nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist
        der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. 
    b) Gründliches und häufiges Händewaschen. 
    c) Nutzung der Handdesinfektionsspender im Eingangsbereich und an den weiteren Stand-
        orten im Bad. 
    d) Husten und Niesen in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten-Nies-
        Etikette). 
    e) Nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhe, Hand-
        tücher und ähnlichem darf verwendet werden.
    f) Im Eingangsbereich bis zum Platz, an dem man sich umzieht, besteht die Verpflichtung
        zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Den Mundschutz müssen die Gäste mitbrin-
        gen.
 
3. Maßnahmen zur Abstandswahrung
    a) Im Bad und vor dem Bad sind die aktuell gebotenen Abstandsregeln einzuhalten.
    b) Die Duschräume und der Dampfraumbereich sind geschlossen und dürfen nicht genutzt
        werden. 
    c) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt
        werden. Markierungen am Beckenrand erleichtern die Abstandseinschätzung. Gruppen-
        bildungen am Beckenrand sind zu vermeiden. 
    d) Es darf nur in die vorgegebene Richtung geschwommen werden. Hinweis wie Beschilde-
        rungen oder Bahnabsperrleinen sind zu beachten. 
    e) Eltern bzw. die Betreuungsperson sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder
        verantwortlich.
    f) Auf den Beckenumgängen sind enge Begegnungen zu vermeiden und die gesamte Brei-
        te zum Ausweichen ist zu nutzen. 
    g) An Engstellen wie (u.a. Durchschreitebecken und Treppen) sind enge Begegnungen zu
        vermeiden und es ist ggf. zu warten, bis die Nutzung möglich ist bzw. der Weg frei ist. 
    h) Es muss sich grundsätzlich an alle Beschilderungen, Abstandsmarkierungen und Anwei-
        sungen gehalten werden. 
 
§ 14
Inkrafttreten
 
Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad
der Stadt Friedrichsdorf tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeb-
lichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 26. Juni 2020 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
 
Horst Burghardt
Bürgermeister

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