Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
04.12.2019: Hebesatzung

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973
(BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2018
(BGBl. I S. 2338) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am 28. No-
vember 2019 die folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzung -

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  450 v.H.

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                           450 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                      357 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2020.

§ 3

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 29. November 2019

Der Magistrat der Stadt
Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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