Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
23.10.2015: Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2014

Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015 folgender Beschluss gefasst:

I. Feststellung des Jahresabschlusses 31.12.2014

Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in der Summe al-ler Betriebszweige 15.301.294,69 Euro.

Der Jahresgewinn für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2014 beträgt nach der Gewinn- und Verlustrechnung -433.232,04 Euro und gliedert sich in die einzelnen Betriebszweigen wie folgt auf:

Wasserversorgung              137.776,13 Euro
Verkehrsbetrieb                 -556.936,33 Euro
Bau- und Betriebshof            -26.339,80 Euro
Stromerzeugung                      2.267,96 Euro

Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

II.  Ergebnisverwendung

Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 137.776,13 Euro wird in die Rücklagen eingestellt.

Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -556.936,33 Euro wird durch die Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt.

Der Jahresverlust im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von -26.339,80 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 2.267,96 Euro in die Rücklagen eingestellt.

III. Prüfungsbericht

Der Bericht der Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2014 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Friedrichsdorf, den 21.10.2015

Horst Burghardt
Bürgermeister


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf, Friedrichsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter dem Eigenbetrieb. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes Hess i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld dem Eigenbetrieb sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Eschborn, den 3. Juni 2015

                                                Rödl & Partner GmbH
                                        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                          Steuerberatungsgesellschaft

 gez. Giebermann                                                                         gez. Hiller
 Wirtschaftsprüfer                                                                          Wirtschaftsprüfer“


Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2014 liegen zur Einsicht in der Zeit vom 26.10.2015 bis einschließlich 03.11.2015 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

Montag bis Freitag        08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag  13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                  13.30 - 18.00 Uhr


Friedrichsdorf, den 21.10.2015

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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