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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Anträge / Formulare

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Wichtiges im Überblick


Standesamt

Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf

Hugenottenstraße 57 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1238
Telefon: 06172 731-1237
E-Mail: standesamt@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare