Stützwand zum Goersgelände
Auf dem Parkplatz, die Stützwand zum Taunus Carré blickend – zur Seite der Wilhelmstraße.
Die Wand, an der die Geschichte Friedrichsdorfs gesprayt ist, ist KEINE Freifläche! Hierbei handelt es sich um Privateigentum.
Stützwand Höhenstraße / Berliner Straße
Die Stützwand im Bereich der Berliner Straße 2.

Regelwerk
- DIE KUNSTWERKE WEISEN KEINE POLITISCHEN, RASSISTISCHEN, ANTISEMITISCHEN, FREMDENFEINDLICHEN, PORNOGRAFISCHEN MOTIVE/HASSBOTSCHAFTEN AUF!
- Verursachter Müll wird wieder mitgenommen.
- Nur freigegebene Flächen werden besprüht.
- Nutzung auf eigene Gefahr!
- Die Flächen werden regelmäßig auf Einhaltung des Regelwerks kontrolliert.
Illegales Graffiti
Wer illegal sprüht, begeht eine Straftat.
Illegale Graffiti | polizei-beratung.de
- Illegale Graffitis sind Sachbeschädigungen.
- Die Sprayer machen sich schadensersatzpflichtig.
- Illegales Sprayen wird strafrechtlich verfolgt.
Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne von §303 und §304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Das illegale Besprayen setzt zudem oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des §123 StGB vorliegt.
„Sprühende Fantasie kann teuer werden“ – Für mehr Informationen: Flyer der Polizei