Die Stadtverordnetenversammlung trifft wichtige städtische Grundsatzentscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt. Sie hat somit eine Beschluss- und Überwachungsfunktion.
Zu ihren typischen Aufgaben gehört die Beschlussfassung des jährlich aufzustellenden Haushaltsplans, der Erlass von Satzungen, z. B. über städtische Steuern oder Gebühren, oder die Entscheidung über Bebauungspläne.
Den Vorsitz führt der Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin.
(v. 21.06.2021 inkl. 1. Änderung v. 04.11.2022)

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