Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen.
Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten durch die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses festgestellt werden.
Aktuelle Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.boris.hessen.de
Weitere Auskünfte über Bodenrichtwerte in Friedrichsdorf
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Geschäftsstelle Gutachterausschuss für den Bereich des Hochtaunuskreises
Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
Telefon 0611 535-6843
Telefax 0611 327605-640
E-Mail gs-gaa-afb-lm@hvbg.hessen.de