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Bodenrichtwerte

Sollten Sie ein Grundstück erwerben oder Ihr Grundstück vergleichen wollen, kann der Bodenrichtwert hilfreich für Sie sein. 

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). 

Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.

Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen.

Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen.

Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten durch die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses festgestellt werden.

 

Aktuelle Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.boris.hessen.de

 

Weitere Auskünfte über Bodenrichtwerte in Friedrichsdorf


Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Geschäftsstelle Gutachterausschuss für den Bereich des Hochtaunuskreises
Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
Telefon 0611 535-6843
Telefax 0611 327605-640
E-Mail gs-gaa-afb-lm@hvbg.hessen.de