In der Krippe werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut.
Im Kindergarten werden Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut.
Im Hort und in der Grundschulbetreuung werden Grundschulkinder betreut.
Hier können Sie Ihre Bescheinigung über gezahlte Beiträge für die Kinderbetreuung zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Finanzamt beantragen.
Die Gebühren für die Bescheinigung betragen 5,- €.
Zur Online-Beantragung
Die aktuelle Kindertagesstätten- und Gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf finden Sie unter folgendem Link: Zu den Satzungen
Die aktuellen Vergabekriterien finden Sie als Anlage 1 der Kindertagesstätten- und Gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf: Zu den Satzungen
Um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in der Stadt Friedrichsdorf zu erhalten, merken Sie Ihr Kind über Little Bird in bis zu 3 Wunscheinrichtungen vor. Achten Sie insbesondere bei Vormerkungen für den Kindergarten dabei darauf, dass die Einrichtungen im korrekten Schuleinzugsgebiet liegen. Eine Vormerkung ist erst nach Geburt des Kindes möglich.
In der Regel erhalten Sie von städtischen Einrichtungen frühestens drei Monate vor gewünschter Aufnahme eine Zusage. Das Vorgehen der privaten Träger kann abweichen.
Sollten Sie ein Platzangebot ablehnen oder die Rückmeldefrist versäumen, so wirkt sich dies nachteilig auf die künftige Platzvergabe aus.
Um bei der Platzvergabe der Hort- und Betreuungsplätze berücksichtigt zu werden, muss Ihr Kind bis zum 15.02. des Aufnahmejahres in Little Bird für die entsprechende Betreuungsform vorgemerkt werden. Außerdem müssen in den Wunscheinrichtungen aktuelle Arbeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate), die über den Betreuungsbeginn hinaus gültig sind, vorliegen.
Sollte Ihr Kind bereits eine Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Friedrichsdorf besuchen, ist eine Wechselvormerkung notwendig.
Sollten Sie ein Platzangebot ablehnen oder die Rückmeldefrist versäumen, so wirkt sich dies nachteilig auf die künftige Platzvergabe aus.
Für den Wechsel aus der Krippe in den Kindergarten ist eine Wechselvormerkung notwendig, auch wenn es sich um einen Wechsel innerhalb einer Einrichtung handelt.
Die Höhe der aktuellen Gebühren entnehmen Sie § 15 der Kindertagesstätten- und Gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf: Zu den Satzungen
Unter folgendem Link finden Sie das Formular zur Bestätigung einer selbstständigen oder freiberuflichen Berufstätigkeit
Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir gehen davon aus, dass jedes Kind gleichermaßen einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung sowie auf individuelle und soziale Entwicklung hat. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist die Integrationsmaßnahme in der Kindertagesstätte. Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung und Träger von Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Maßnahmenpauschale für einen Integrationsplatz zu stellen. Ziel dieser Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und das Kind in die Gesellschaft einzugliedern.
Bitte geben Sie eventuellen Förderbedarf bereits bei Ihrer Vormerkung an.
Den Antrag für eine Kostenübernahme der Betreuungsgebühren durch den Hochtaunuskreis finden Sie unter folgendem Link:
Zum Antrag
Den Antrag für eine Kostenübernahme der Mittagsverpflegung durch den Hochtaunuskreis finden Sie unter folgendem Link:
Frühe Hilfen Hochtaunuskreis
Um den Start ins Leben zu erleichtern, können junge Familien die Elternberatungsstelle des Hochtaunuskreises nutzen. Zum Aufgabenspektrum gehört u.a.
- Hilfestellung bei der Suche nach einer Hebamme für die Schwangerschaft und die Nachsorge
- Unterstützung durch eine Familienhebamme im ersten Lebensjahr des Kindes
- Beantragung von finanziellen Leistungen, wie etwa Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld
- Beratung bei Fragen in der Erziehung
- Aufklärung über Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Hochtaunuskreis
- Angebote für Baby- und Elternkurse
Weitervermittlung zu Institutionen oder Beratungsstellenbei besonderen Themen, wie psychische Belastung, Überforderung, Gewalt, Krankheit oder Trauer, etc.
Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen des Hochtaunuskreises und die Elternberatung für Frühe Hilfen finden Sie hier