Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Die Stadt kontrolliert ungenehmigte Sondernutzungen bzw. die Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis und leitet entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen ein (z. B. Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).