Skip to main content

Ausländerbeirat

In Städten mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern wird ein Ausländerbeirat eingerichtet. 

Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden nach der Hessischen Gemeindeordnung von allen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des allgemeinen Wahlrechts.

Der Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf besteht aus neun Mitgliedern. 

Seine Sitzungen sind öffentlich. 

Aufgabe des Ausländerbeirates ist es, die ausländische Bevölkerung besser in ihre Wohngemeinde zu integrieren und ihnen dort eine angemessene Interessenvertretung zu bieten. 

Ein weiterer Fokus liegt darauf, die Organe der Stadt umfassend in allen Angelegenheiten, die die ausländischen Einwohner und Einwohnerinnen betreffen, zu beraten. So wird der Ausländerbeirat beispielsweise auch zum Haushaltsplan gehört.