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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Liebe Friedrichsdorferinnen, liebe Friedrichsdorfer,

seit 1949 steht im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (GG, Artikel 3, Absatz 2). 

Zu verdanken haben wir das vier engagierten Frauen: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. 

Gut vierzig Jahre später, im Januar 1992, wurde der Artikel im Zuge der Wiedervereinigung um den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (…).“ 

Kurzum: Obgleich zum Thema Gleichberechtigung der Geschlechter viel erreicht und bewegt worden ist, sind die Aufgaben noch lange nicht erledigt.
 

  • In den Parlamenten sind Frauen immer noch unterrepräsentiert.
     
  • Stichwort „Gläserne Decke“: Frauen haben nicht die gleichen Aufstiegschancen wie Männer und verdienen zumeist weniger (Gender Pay Gap).
     
  • Alleinerziehende, Rentnerinnen (Gender Pension Gap), Migrantinnen und Frauen mit Behinderung sind häufiger von Armut betroffen als Männer („Armut ist weiblich“).
     
  • Mehr Frauen als Männer leisten unbezahlte „Care-Arbeit“ – dafür reduzieren Frauen oft ihre Arbeitszeit, weshalb sie weniger in die Rentenkasse einzahlen. 
     
  • Frauen erfahren aufgrund ihres Geschlechts häufiger psychische oder physische Gewalt. 

Die Verwaltung der Stadt Friedrichsdorf nimmt bereits seit vielen Jahren die Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise deren Auftrag in der Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG)  ernst. 

 

 

Die Aufgaben

der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Verwaltung umfassen:
 

  • Innerhalb der Verwaltung der Stadt Friedrichsdorf setzt sie Maßnahmen zur Gleichbehandlung um. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) stellt dafür den rechtlichen Rahmen. Erlassen wurde es 1993, novelliert im Jahre 2015, doch das Ziel ist das gleiche geblieben: Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Ebenen zu erreichen. Hierzu gilt es unter anderem allen Menschen – gleich welchen Geschlechts – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Als ein Instrument zur Messbarkeit des Fortschritts wurde der Frauenförderungsplan im Gesetz verankert, der alle drei beziehungsweise sechs Jahre auf den Prüfstand kommt. Darin enthalten sind unter anderem die unterschiedlichen Gehaltsstufen sowie Berufsfelder, in denen Frauen – aber auch Männer – unterrepräsentiert sind. Dabei sieht die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte vor, etwaige Ungleichheiten möglichst innerhalb des Zeitrahmens zu beheben.
     
  • Des Weiteren setzt sie entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen oder Mobbing aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz um. Hierzu gehören Schulungen und Aufklärungsprogramme. Eine seit vielen Jahren existierende Dienstvereinbarung in der Verwaltung der Stadt Friedrichsdorf sieht genau vor, wie im Falle einer Meldung vorgegangen wird. 
     
  • Jährlich organisiert die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte eine Frauenvollversammlung, zu der alle Mitarbeiterinnen der Verwaltung eingeladen sind.
     
  • Sie ist von Anfang an eingebunden in Einstellungs- und Bewerbungsprozesse.
     
  • Als Ansprechpartnerin steht sie allen Mitarbeitenden zur Verfügung und das bei einer Vielfalt von Fragen: Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, persönliche Themen, Diskriminierung.

 

Die Aufgaben

der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach außen für die Kommune umfassen: 
 

  • Ihr Ziel ist es dabei: Die Bevölkerung zu sensibilisieren und eine Aufmerksamkeit für Themen rund um die Gleichstellung zu schaffen.
     
  • Um die Interessen von Frauen und Mädchen auf gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ebene vertreten zu können, arbeitet sie in Kooperationen mit Vereinen, Schulen, Verbänden, Institutionen oder Organisationen und ist auf Bundes-, Länder- und Regionalebene vernetzt.
     
  • Zu den „Dauerbrennern“ gehören unter anderem:
    • das jährlich wechselnde Fortbildungsprogramm für Frauen, das in Kooperation mit allen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Hochtaunuskreis entwickelt wird,
    • unterschiedliche Angebote rund um den Internationalen Frauentag am 8. März,
    • Aktionen zum Tag gegen Gewalt an Frauen, rund um den 25. November,
    • die Umsetzung des Boys‘ & Girls‘ Days in der Verwaltung.
       
  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte arbeitet amtsübergreifend mit Mitarbeitenden des Rathauses und unterstützt beispielsweise bei bestehenden Projekten wie dem Internationalen Frauenfrühstück.
     
  • Sie engagiert sich in der Migrantinnenpolitik.
      
  • Für Frauen in Not ist die Frauenbeauftragte im Rathaus eine erste Anlaufstelle.
     
  • Außerdem ist sie Ansprechpartnerin für alle Friedrichsdorferinnen, sie berät und vermittelt weiter.

Beratung & Hilfe

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Rathaus bietet vertrauliche Beratung und Hilfe, informiert über Unterstützungsangebote und setzt sich für die Stärkung von Frauenrechten sowie die Förderung eines respektvollen, gleichberechtigten Miteinanders ein.

Beratungstermin & Beratungsort:
                 Nach Vereinbarung: telefonisch oder per E-Mail

 

Beispielhafte Beratungsthemen:

  • Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit: Wo gibt es Hilfe?
     
  • Karriere allgemein
     
  • Elternzeit: für Väter und Mütter
     
  • Teilzeit: für Männer und Frauen
     
  • Diskriminierung

Aktuelles & Informationen

Veranstaltungen

für Frauen 2025 - 

Die Frauenbeauftragten im Hochtaunuskreis

Ladies' Walk

Frauenspaziergänge in Friedrichsdorf

 

Flohmarkt

für einen guten Zweck

 

Workshop

Women's Equality: 

Sexismus und strukturelle Benachteiligung von Frauen