Hundesteuer
Jeder Hundehalter/-in ist dazu verpflichtet seinen/ihren Hund bei der Stadtverwaltung unter Angabe der Rasse, der Abstammung des Tieres und des Namens und der Anschrift der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers schriftlich (Kaufvertrag oder Impfpass) anzumelden.
Die Höhe der Hundesteuer ist wie folgt festgesetzt:
Steuergegenstand | Hundesteuer pro Jahr |
---|---|
jeder Hund | 84,00 € |
gefährlicher Hund (Rasse und bissig) | 792,00 € |
Gewerbesteuer
Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:
Jahr | Gewerbesteuerhebesatz |
---|---|
2025 | 400 v. H. |
2024 | 400 v. H. |
2023 | 400 v. H. |
2022 | 357 v. H. |
(v. H. = vom Hundert)
Berechnung der Festsetzung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Die Finanzämter des Hauptsitzes des Gewerbebetriebes berechnet den Gewerbesteuermessbetrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu.
Spielapparatesteuer
Die Stadt Friedrichsdorf erhebt eine Steuer auf Spiel- oder Geschicklichkeitsapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer.
Die Steuer beträgt je angefangenem Kalendermonat und Apparat:
Steuergegenstand | Steuersatz |
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Apparate mit Gewinnmöglichkeit | 20 v. H. der Bruttokasse |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | 10 v. H. der Bruttokasse |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit und Zählwerk in Spielhallen | 85,00 € |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit und Zählwerk in Gaststätten | 60,00 € |
Vergnügungssteuer
Die Stadt Friedrichsdorf erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe der im einzelnen aufgeführten Besteuerungstatbestände.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Nutzung bzw. den Besuch der im einzelnen genannten Einrichtungen und Veranstaltungen für
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -,
- Sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen
Satzungen
Weitere Informationen können Sie unseren aktuellen Satzungen entnehmen:
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