Gerne können Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich zu o. a. Fragen kontaktieren. Sie erhalten Auskünfte hinsichtlich des Bauplanungsrechts, zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und zum Genehmigungsverfahren.
Um Sie beraten zu können, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Adresse der Liegenschaft
- Kurze Schilderung des Anliegens
- Ihre Kontaktdaten
Bauplanungsrecht
Wie im Friedrichsdorfer Stadtgebiet gebaut werden darf, wird über die vorhandenen Bebauungspläne bzw. das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
In der Übersicht über die Bebauungspläne können Sie nachschauen, ob Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt.
Hier geht es zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen.
Gerne beraten wir Sie zu den Festsetzungen unserer Bebauungspläne.
Vorhaben, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, werden nach Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Hier ist § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) anzuwenden.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens.
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht wird in der Landesbauordnung Hessische Bauordnung (HBO) (Die Hessische Bauordnung | wirtschaft.hessen.de) geregelt. Genehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises, Fachbereich 60.3 (Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz, Untere Bauaufsichtsbehörde). Dort können Sie Bauanträge und Mitteilungen einreichen (Unterseite Hochtaunuskreis: Bauaufsicht).
Die Stadt Friedrichsdorf wird im Zuge der Genehmigungsverfahren seitens des Hochtaunuskreises angehört und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stadt vertritt die bauplanungsrechtlichen Belange gemäß Baugesetzbuch. Ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann oder nicht, entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde.
In der HBO ist geregelt, ob ein Vorhaben baugenehmigungsfrei ist, einer Mitteilung bedarf oder baugenehmigungspflichtig ist. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Notwendige Formulare sowie weitere Auskünfte und Informationen zum Bauordnungsrecht erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums unter folgendem Link: Drei Säulen des Baurechts | wirtschaft.hessen.de.
Falls Sie ungenehmigte Bautätigkeiten oder die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften überprüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises, Baukontrolle (Unterseite Hochtaunuskreis: Ansprechpartner).
Stellplatzsatzung
Ob und wie viele Stellplätze für eine Baumaßnahme erforderlich sind, entnehmen Sie der Stellplatzsatzung der Stadt Friedrichsdorf.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Denkmalschutz
Ob ein Gebäude bzw. eine Liegenschaft im Bereich einer denkmalgeschützten Gesamtanlage liegt oder ein Einzelkulturdenkmal ist, können Sie unter DenkXweb - Startseite (denkmalpflege-hessen.de) recherchieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises unter Unterseite Hochtaunuskreis: Untere Denkmalschutzbehörde.