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Polizei – Schutzmann vor Ort - Stadtpolizei

Diese Institutionen tragen dazu bei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. 

Während die Polizei auf Landes- und Bundesebene operiert und schwerpunktmäßig mit Kriminalität und Gefahrenabwehr befasst ist, konzentriert sich die Stadtpolizei auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Einhaltung kommunaler Vorschriften.

Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere bei Veranstaltungen, in Krisensituationen oder bei lokalen Problemfällen.

Aufgaben der Polizei (Landes- und Bundespolizei)

Die Polizei ist eine hoheitliche Institution der Länder und des Bundes und hat umfassende Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und des Schutzes der Bürger.

1. Gefahrenabwehr:

  • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Eingreifen bei Bedrohung durch Gewalt, Naturkatastrophen, Unfällen oder Straftaten
  • Schutz von Personen, Objekten und öffentlichen Einrichtungen

2. Strafverfolgung:

  • Aufklärung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Festnahme von Straftätern und Vollzug von Haftbefehlen 
  • Sicherung von Beweismitteln und Unterstützung der Staatsanwaltschaft

3. Verkehrsüberwachung:

  • Regelung und Überwachung des Straßenverkehrs 
  • Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen 
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Prävention von Unfällen

4. Prävention:

  • Beratung und Aufklärung zu Themen wie Kriminalitätsprävention, Einbruchsschutz und Drogenmissbrauch 
  • Präsenz in öffentlichen Bereichen zur Abschreckung von Straftätern

5. Schutz besonderer Ereignisse:

  • Absicherung von Großveranstaltungen, Demonstrationen oder Sportereignissen 
  • Schutz diplomatischer und staatlicher Einrichtungen

 

Unterschied zwischen Landes- und Bundespolizei:

Landespolizei: Zuständig für alle polizeilichen Aufgaben innerhalb eines Bundeslandes (z. B. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung)

Bundespolizei: Spezialisierte Zuständigkeiten, z. B. Grenzschutz, Bahnhöfe, Flughäfen und der Schutz von Bundesbehörden

 

Zuständige Polizei – Dienststelle für Friedrichsdorf

Polizeistation Bad Homburg v. d. Höhe
Polizei Hessen - Polizeistation Bad Homburg v. d. Höhe
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  +49 6172 120 - 0

Ist mein Haus oder meine Wohnung einbruchsicher? Was mache ich bei einem Verkehrsunfall? Was soll ich machen, wenn ich suspekte Anrufe, beispielsweise den „Enkeltrick“, bekomme? … und vieles mehr!

Jeden Donnerstag, in der Zeit von 13:30 Uhr – 15:30 Uhr, 

können interessierte Bürgerinnen und Bürger  die offene Sprechstunde mit Polizeihauptkommissar Martin Scheiber im Rathaus Friedrichsdorf, kleiner Sitzungssaal, nutzen, um kompetente und vertrauliche Antworten auf alle Fragen in Sicherheits- und Ordnungsbelangen zu erhalten.

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. 

Kontakt

Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Hochtaunus

Martin Scheiber
Polizeihauptkommissar
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg

Telefon: 06172 120-104
Telefax: 06172 120-189
E-Mail: svo.pst-bad-homburg.ppwh@​polizei.hessen.de

Aufgaben der Stadtpolizei (Ordnungsamt)

Die Stadtpolizei ist eine kommunale Behörde und Teil des Ordnungsamtes. Sie unterstützt die Polizei und kümmert sich vor allem um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen auf lokaler kommunaler Ebene.

1. Ordnung und Sauberkeit:

  • Überwachung von öffentlichen Plätzen, Parks und Straßen in Bezug auf Müll, Lärmbelästigung und ordnungswidriges Verhalten 
  • Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung oder Graffiti

2. Kontrolle von Vorschriften:

  • Überwachung von Bau-, Umwelt- und Gewerberecht 
  • Einhaltung des Jugendschutzes, insbesondere bei Alkohol- und Tabakwarenverkauf 
  • Kontrolle von Gaststätten und Märkten

3. Verkehrskontrollen:

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Parkverbote, Abschleppmaßnahmen) 
  • Sicherstellung von Verkehrssicherheit in der Nähe von Schulen oder öffentlichen Veranstaltungen

4. Prävention und Sicherheit:

  • Präsenz in der Stadt zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürger 
  • Unterstützung bei Großveranstaltungen, z. B. Verkehrslenkung oder Platzüberwachung

5. Unterstützung der Polizei:

  • Zusammenarbeit mit der Landespolizei, z. B. bei besonderen Kontrollaktionen oder der Meldung von Straftaten 
  • Übernahme kleinerer Ordnungswidrigkeiten zur Entlastung der Polizei

6. Gefahrenabwehr

  • Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen, 
  • Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, 
  • Schutz privater Rechte, 
  • Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten, 
  • Hilfeleistungen, 
  • Erstversorgung von hilflosen Personen 
  • u. v. m.

7. Bußgeldstelle

  • Bußgeldverfahren
  • Verwarnungsgeldverfahren
  • Privatanzeigen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Falschparker) – Merkblatt & Vordruck

Kontakt Stadtpolizei

Ercan Erdogan
Kevin Förster
Darko Tubin
Tel. 06172 731-1324

Kontakt Bußgeldstelle

Jessica Yildiz
Tel. 06172 731-1323

Adresse

Rathaus Friedrichsdorf
Erdgeschoss, Zimmer 9
Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf