Die Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf ist für die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Sie ist unter anderem zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen und Lichtzeichenanlagen.
Die wesentlichsten Aufgaben der Friedrichsdorfer Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:
- Baustellengenehmigungen
- Parkausweise für Behinderte
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
- Verkehrsfragen
- Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich in Bezug auf den Verkehr ist die Mitwirkung bei der Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Der öffentliche Personenverkehr hat das Ziel, den Menschen ein leistungsfähiges Mobilitätsangebot zur Verfügung zu stellen und damit eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr anzubieten. Unter ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) versteht man die Beförderung von Personen mittels Omnibus, Straßenbahn, S-Bahn, Zügen oder anderen Kraftfahrzeugen im Linienverkehr.
Ein leistungsfähiger ÖPNV ist nicht nur wesentliches Element der Daseinsvorsorge, sondern auch die Basis für eine klimafreundliche Mobilität. Ihn auszubauen und zu modernisieren, ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung, der Länder und der Städte.
Die Mitwirkung bei der Organisation, der Einrichtung und der Unterhaltung des Regionalverkehrs sowie die Anbindung eines Stadtbusnetzes ist hierfür eine wesentliche Aufgabe.
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