Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
Leistungsbeschreibung
Sie können als alleinerziehende Person die Steuerklasse 2 beantragen, so dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.
Die Voraussetzungen des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllen Sie, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht und Sie mit diesem Kind bzw. diesen Kindern alleine in Ihrem Haushalt leben.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind 4.260 EUR im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 EUR je Kind und Jahr.
In der Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 EUR nur für ein Kind berücksichtigt, auch wenn Sie mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben. Die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von 240,00 EUR für das zweite und jedes weitere Kind müssen Sie gesondert bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Die Steuerklasse 2 wird mit Beginn des Monats berücksichtigt, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird die Steuerklasse 2 automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse 1 geändert. Wenn Ihnen für Ihr volljähriges Kind weiterhin der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, kann die Steuerklasse 2 auch gewährt werden, dies setzt einen erneuten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt voraus.
Die Steuerklasse 2 steht Ihnen nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllen, zu. Wenn sich die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht mehr erfüllen, dann müssen Sie das Ihrem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitteilen. Die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Steuerklasse 2 entfällt zum Beispiel, wenn Sie eine eheähnliche Gemeinschaft begründen und Sie somit mit Ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern nicht mehr alleine im Haushalt leben.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung von Steuerklasse 2 und ggf. der Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von 240 Euro für jedes weitere Kind als Freibetrag ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“
nebst „Anlage Kinder“ zu verwenden. Als Hilfestellung für das Ausfüllen dient die „Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 wegfallen, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Die Antragstellung ist auch elektronisch unter elster.de möglich.
Für die Beantragung von Steuerklasse 2 und ggf. der zusätzlichen Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von 240 Euro für jedes weitere Kind als Freibetrag sind unter „Mein Elster“(www.elster.de > Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Lohnsteuer Arbeitnehmer) der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ (Hauptvordruck) und die „Anlage Kinder“ zu verwenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Weiterführende Informationen
Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
https://www.bzst.de/gemfa
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 20.. mit der Anlage Kinder
https://www.formulare-bfinv.de/
Vordrucke zur Einkommensteuererklärung auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums
https://www.formulare-bfinv.de/
Was sollte ich noch wissen?
Bei dauerndem Getrenntleben von Ehegatten kann der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab dem Monat der Trennung bis zum Ende des Kalenderjahres - soweit die übrigen Voraussetzungen des § 24b erfüllt sind - nur als Freibetrag und nicht über die Steuerklasse 2 berücksichtigt werden. Für die Antragstellung ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ nebst „Anlage Kinder“ zu verwenden.
Wichtiges im Überblick
Finanzamtssuche
Web: https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamtssuche



