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Pflegemedaille des Landes Hessen

Leistungsbeschreibung

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

 Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Sobald eine Entscheidung durch das Auswahlgremium getroffen wurde, erhält die im Antrag vorgeschlagene Person eine Einladung zur Ehrungsveranstaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Landrätin oder Ihren Landrat, Ihre Oberbürgermeisterin oder Ihren Oberbürgermeister.

Voraussetzungen

Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich pflegen und betreuen.

  • Die Pflege muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren stattfinden.
  • Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben.
  • Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein.
  • Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der ausgefüllte Antrag zur Pflegemedaille

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Wichtiges im Überblick

Antragsverfahren Pflegemedaille

Zum Onlinedienst


Büro der Kreisorgane, Ehrenamt, Bürgerreferat, Orden, Ehrungen und Wahlen

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: martina.giebfried@hochtaunuskreis.de
E-Mail: michael.frauenstein@hochtaunuskreis.de
E-Mail: pamela.ruppert@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Weiterführende Informationen