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Gasthörerschaft an einer Hochschulen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Verfahrensablauf

Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.

Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.

Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet entweder die Lehrveranstaltungsleitung oder der jeweilige Fachbereich. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.

Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.

Voraussetzungen

ist entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch den jeweiligen Fachbereich.

Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

  •  Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben
  • An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
  • Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren in Höhe von 50 bis 500 Euro für jedes Semester. Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist frühzeitig entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags. Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.

Rechtsbehelf

Da Gasthörerinnen und Gasthörer von der Hochschule nur im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden können, gibt es keinen Ablehnungsbescheid und daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist die Kapazität einer gewünschten Lehrveranstaltung bereits aufgrund der Belegung mit regulären Studierenden ausgeschöpft, kann eine Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer nicht garantiert werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student.
  • Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
  • In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.
  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter.

Wichtiges im Überblick

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

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Hochschule Darmstadt

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Hochschule Fulda

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Hochschule RheinMain

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Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Hochschule für Bildende Künste - Städelschule

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Technische Universität Darmstadt

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Universität Kassel

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Frankfurt University of Applied Sciences

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Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

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Hochschule Geisenheim

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Philipps-Universität Marburg

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Technische Hochschule Mittelhessen

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Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

Schöfferstraße 3,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

E-Mail: info@h-da.de
Web: https://www.h-da.de


Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901
E-Mail: info@thm.de
Web: https://www.thm.de/site/


Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10,
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Fax: +49 69 605008-66
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de
Web: https://www.staedelschule.de


Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1,
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Fax: +49 6722 502-212
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Web: https://www.hs-geisenheim.de


Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5,
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Fax: +49 6151 16-25082
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de
Web: https://www.tu-darmstadt.de


Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Moritzstraße 18,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205
E-Mail: studieren@uni-kassel.de
Web: https://www.uni-kassel.de


Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31,
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de
Web: www.hfg-offenbach.de


Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666
Fax: +49 69 1533-2500
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/


Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400
Fax: +49 641 99-12159
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de


Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Theodor-W.-Adorno-Platz 6,
60001 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 798-3838
Fax: +49 69 7982-8383
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de
Web: https://www.uni-frankfurt.de


Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39,
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de
Web: https://www.hfmdk-frankfurt.de


Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt

Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 6421 28-22222
Telefon: +49 6421 28-20
Fax: +49 6421 28-22020
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de
Web: https://www.uni-marburg.de


Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: studieren@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/


Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123,
36037 Fulda

Leipziger Straße 123,
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail: infothek@hs-fulda.de
Web: https://www.hs-fulda.de/

Rechtsgrundlage