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Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtli­che Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück über­tra­gen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hin­blick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterla­gen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfül­lung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wert­ermitt­lung erforderlich sind.

Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.

Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücks­num­mer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.

Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.

Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grund­stücksbezogenen Auskünfte erhalten.

Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

Voraussetzungen

  • Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
  • Für Behör­den, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifi­zier­te Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
  • Gegebenenfalls Vertretungsnachweis

    Welche Gebühren fallen an?

    • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
    • Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Anträge / Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Bemerkungen

    Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann ab Februar 2022 gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.

    Wichtiges im Überblick

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen.

    Zum Onlinedienst


    Amt für Bodenmanagement Limburg

    Berner Straße 11 ,
    65552 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

    Telefon: +49 611 535-6000
    Fax: +49 611 327605-600
    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
    Web: https://hvbg.hessen.de
    Web: https://www.facebook.com/hvbg.hessen


    Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-

    Große Hub 2 ,
    65334 Martinsthal

    Telefon: +49 611 535-6000
    Fax: +49 611 327605-640
    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
    Web: https://hvbg.hessen.de
    Web: https://www.facebook.com/hvbg.hessen


    Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-

    Nassaustraße 28,
    65719 Wallau

    Telefon: +49 611 535-6000
    Fax: +49 611 327605-600
    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
    Web: https://hvbg.hessen.de
    Web: https://www.facebook.com/hvbg.hessen

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